Der Kampf um die Befreiung der Frau

Am 8. März 1857 protestierten Arbeiterinnen in New York für mehr Rechte am Arbeitsplatz und in der Familie. 1910 nahm die Kommunistin Clara Zetkin diesen Kampf zum Anlaß, den „Internationalen Frauentag“ ins Leben zu rufen. Von Anfang an war der Internationale Frauentag kein Tag, der nur die Frauen angeht.

Als Kommunistinnen und Kommunisten stellen wir uns die Frauenfrage nicht losgelöst von den gesellschaftlichen Zusammenhängen. Wir wissen, dass die Rolle der Menschen, sprich jedes einzelnen Menschen durch seine Stellung im Produktionsprozess, durch die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und besonders der Eigentumsverhältnisse bestimmt ist. Die Befreiung der Frau hängt unmittelbar mit der Befreiung des Proletariats und der ganzen Menschheit von Ausbeutung und Unterdrückung zusammen.

Wenn wir also von der Frauenfrage sprechen, handelt es sich um die Rolle der Frau in der hiesigen Gesellschaft und die Stellung der Frau in einer zukünftigen, noch zu erkämpfenden Gesellschaft. Die Frauenfrage behandelt also die Frage, wie die Frau befreit werden kann, wie die Frau als Mensch wie der Mann Teil der Gesellschaft mit gleichen Rechten und Pflichten wird.

Ihre Rolle in der heutigen Gesellschaft war und ist nicht ewig, auch wenn die immerwährenden Bekundungen der Kapitalistenklasse uns dies weismachen wollen. Es gab eine Zeit in der Geschichte der Menschheit, in der die Frau wie der Mann nicht unterdrückt war.

Die Rolle der Frau muß also im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Verhältnissen gesehen werden, weshalb die Frauenfrage also nur eine Seite der allgemeinen sozialen Frage ist. [vgl. Bebel, S. 41]

Aber die Frauenfrage ist eine elementare, wenn wir die Gesellschaft verändern wollen, da sie die Hälfte der Menschheit betrifft und durch die besondere Ausbeutung und Unterdrückung versucht wird, eine Spaltung zwischen den unterdrückten Männern und Frauen hervorzurufen. Nur wenn die Zusammenhänge der besonderen Situation der Frau in der heutigen Gesellschaft erkannt werden, können wir für die Befreiung der Frau kämpfen.

 

 

Als die Frau noch frei war... Die Frau in der Urgesellschaft

Urgesellschaft - Urkommunismus

 

Seit Entstehung der Menschheit (homo sapiens vor ca. 100.000 Jahren) bis vor einigen tausend Jahren (2.000 bei den Germanen, 5.500 bei den Sumerer) lebten die Menschen ohne Klassen. Von einer Klassengesellschaft spricht man, wenn sich ein Teil der Gesellschaft einen Teil des Werts der Arbeit eines anderen Teils der Gesellschaft aneignet. Dies setzt allerdings ein gewissen Grad an Produktivität der Menschen voraus.

In der Urgesellschaft konnte - wenn überhaupt - nur die gemeinschaftliche Produktion und Konsumtion der erwirtschafteten Güter den Erhalt der Sippe gewährleisten. Die Voraussetzungen für die Ausbeutung des Menschen waren also noch nicht geschaffen. Die Urgesellschaft wird auch als Urkommunismus bezeichnet, in dem Sinne, dass keine Klassengesellschaft bestand. Die Organisation der Gesellschaft aber war nicht bewußt, wie dies im Kommunismus sein wird, sondern bestand aus dem Zwang heraus, nur so überleben zu können.

 

Familienorganisation der Urgesellschaft

Die Familienorganisation der Urgesellschaft kann in drei Phasen eingeteilt werden:

1.   Promiskuität

2.   Blutverwandschaftsfamilie

3.   Panaluafamilie.

Die Menschen waren in Geschlechtsverbänden organisiert. Innerhalb dieser hatte zunächst jede Frau mit jedem Mann und jeder Mann mit jeder Frau Geschlechtsverkehr. [vgl. Bebel, S. 60]

Der Promiskuität folgte die Blutverwandschaftsfamilie als höherer Zustand des Geschlechtsverkehrs. Nun wurde eine Trennung der Generationen vorgenommen. Innerhalb einer jeden Generation jedoch herrschte weiterhin Polyamie und Polygamie, dass heißt jede Frau hatte viele Männer und jeder Mann viele Frauen. [vgl. Bebel, S. 61]

Zu dieser Zeit hatten die Frauen eine besondere Stellung in den Geschlechtsverbänden inne. Die Frau war für den Ackerbau zuständig. Dadurch entwickele sie mehr geistige Fähigkeiten als der Mann, der für die Jagd zuständig war. Dadurch war die Frau hoch angesehen in der Gemeinschaft. Die angesehensten Frauen leiteten die Beratungen.

Bei der Abstammung herrschte das Mutterrecht. Das hatte auch seinen Urspruch darin, dass lange Zeit nicht bekannt war, dass der Geschlechtsverkehr Ursache der Vermehrung war. Die Frau hatte damit die oftmals als übernatürliche Gabe angesehene Fähigkeit, die Gattung zu vermehren. Daher wird von dieser Zeit oftmals vom Matriarchat oder Mutterrecht gesprochen. Der Begriff des Mutterrechts ist allerdings insofern problematisch, da die Entstehung von Recht mit der Entstehung von Klassengesellschaften zusammenfällt, also von Recht im eigentlichen Sinne in einer klassenlosen Gesellschaft wie der Urgesellschaft nicht gesprochen werden kann. Die Frau hatte aber eine besondere und in gewisser Weise über dem Manne stehende Position.

Mit dem Übergang zur Panaluafamilie werden die Menschen wohl schon gewisse Zusammenhänge zwischen dem Geschlechtsverkehr und der Geburt der Kinder erkannt haben. Leibliche Geschwister waren von nun an vom Geschlechtsverkehr ausgeschlossen. Die Panaluafamilie beendete die Inzucht und eine oder mehrere Reihen Schwestern eines Familienverbandes „ehelichten“ eine oder mehrere Reihen von Brüdern eines anderen Familienverbandes. [vgl. Bebel, S. 63,66]

 

 

Wie die Frau Sklavin des Mannes wurde

Entstehung von Privateigentum und Klassen

 

Die Entwicklung der Produktivkräfte schaffte die materielle Grundlage für die Entstehung von Privateigentum und Klassenunterschieden. Der Mensch konnte nun mehr produzieren, als er selbst verbrauchen mußte, um zu überleben. Das heißt auch, es wurde vorteilhaft, Gefangene nicht mehr zu töten (wie dies in der Urgesellschaft der Fall war), sondern zu Sklaven zu machen und für sich arbeiten zu lassen. Damit trat persönliches Eigentum an die Stelle des Gemeinschaftseigentums. Das war der Beginn der Klassengesellschaften.

 

Die Einzelehe als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft

Für die Familienordnung bedeutete dies, dass die Vielehe der Paarungsfamilie weichen mußte. [vgl. Bebel, S. 74] Die Familie wurde die wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft. Sie trat an die Stelle der Gemeinschaft. Dies schwächte die Stellung der Frau. Es war nun der Mann, der forderte, dass die Kinder seine eigenen sind, um nur ihnen sein Privateigentum vererben zu können und eine Zersplitterung desselben zu verhindern. Also wurde den Frauen von nun an die Monogamie abverlangt, das heißt der Umgang mit anderen Männern verboten.

„Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts. Der Mann ergriff das Steuer auch im Hause, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung.“ [Friedrich Engels, Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, MEW 21, S. 61]

Bedeutete die Urgesellschaft Gleichheit der Geschlechter, bedeutete das Aufkommen des Vaterrechts die Unterdrückung und Knechtung der Frau. Die Sagen über Amazonenreiche lassen darauf schließen, dass die Frauen dieser sozialen Umwandlung durchaus Widerstand entgegensetzten. [vgl. Bebel, S. 78]

 

Entstehung der Prostitution

 

Mit Einführung der Monogamie für die Frau kam die Prostitution auf. Prostitution unterscheidet sich vom freien Geschlechtsverkehr dadurch, dass die Frau ihren Körper gegen materielle Güter verkauft, sie macht den Verkauf ihres Körpers zum Gewerbe.[vgl. Bebel, S. 85] Teilweise tritt die Prostitution sogar an die Stelle des regelmäßigen Geschlechtsverkehrs, während die Frau nur noch als „Kindergebärapparat“ benutzt wird. Die Prostitution ist die Ergänzung der monogamen Ehe auf der einen Seite, während das „Fremdgehen“ der Frauen - unter ungeheuerlich sozialem Druck und moralischer Verurteilung durch die Gesellschaft - die Ergänzung auf der anderen Seite ist.

Das Wort familia (lat. Familius) stammt von den Römern und bedeutet ursprünglich die Gesamtheit aller dem Mann gehörenden Haussklaven, einschließlich der Frau.

 

Monogamie als Instrument zur Unterdrückung der Frau

 

„Die Monogamie entstand aus der Konzentration größerer Reichtümer in einer Hand- und zwar eines Mannes - und aus dem Bedürfnis, diese Reichtümer den Kindern dieses Mannes und keines anderen zu vererben. Dazu war Monogamie der Frau erforderlich, nicht des Mannes, so dass diese Monogamie der Frau der offen oder verdeckten Polygamie des Mannes durchaus nicht im Wege stand.“ [Engels, MEW, Bd. 21, S. 77]

Der Übergang von der Vielehe zur Paarungsehe, von der Polyamie und Polygamie zur Monogamie, war also wider allen Beteuerung der bürgerlichen Verklärer heute kein freiwilliger oder gar „Liebesakt“. Er folgte rein materiellen Gründen. [vgl. Engels, Urspruch der Familie, des Privateigentum und des Staates, MEW Bd. 21, S. 61]

Ganz unabhängig von der Frage, ob die Frau zusätzlich noch als Mitglied der ausgebeuteten Klasse unterdrückt ist, sie ist es auf jeden Fall aufgrund der Tatsache, dass sie als Frau geboren wurde. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich viele Mädchen wünschen, als Junge geboren zu sein.

Die Monogamie zwingt die Frau, sich dem einen Mann, dem sie sich freiwillig oder oftmals auch nicht hingegeben hat, treu zu sein. Ob sie sexuell befriedigt ist oder nicht, das spielt dabei keine Rolle. Dabei sind die sexuellen Bedürfnisse des Menschen Teil des gesamten menschlichen Organismus. Die Hemmung und Unterdrückung menschlicher sexueller Bedürfnisse ist ein Akt gegen die Natur. Werden sie nicht befriedigt, wirkt sich diese Störung auch auf andere Teile des Organismus aus - sei es physisch oder psychisch - und die Entwicklung des Menschen als ganzes Wesen kann gehemmt werden. Das trifft natürlich auf alle menschlichen Bedürfnisse zu.

Und dennoch: das Ideal der erzwungenen Monogamie wird aufrechterhalten, denn es bildet eine der Grundpfeiler der Klassengesellschaft. Die Formen der Familienorganisation haben sich im Laufe der Entwicklung der Klassengesellschaften noch vielfach geändert, die Monogamie, der Besitz der Frau durch den Mann, blieben immer konstant.

„Die der Zivilisation entsprechende und mit ihr definitiv zur Herrschaft kommende Familienform ist die Monogamie, die Herrschaft des Mannes über die Frau, und die Einzelfamilie als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft.“ [Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, MEW Bd. 21, S. 170]

 

 

Die Frau im Kapitalismus

Die rechtliche Gleichstellung der Frau im Kapitalismus

 

Mit dem Übergang von der feudalen zur bürgerlichen Gesellschaftsordnung, vollzog sich konsequenterweise auch ein Wechsel von der feudal-patriarchalischen zur bürgerlichen Familienordnung. Die Familie im Kapitalismus reduziert sich nunmehr auf die Kleinfamilie, sprich auf die Eltern und Kinder.

Die bürgerliche Ehe beruht auf scheinbar freiwilliger Basis. Im Gegensatz zur feudalen Familie wird ein Vertrag mit formal gleichen Rechten und Pflichten für den Mann wie die Frau geschlossen. Die Forderungen der Bürgerlichen waren die Liebesehe im Gegensatz zur Standesehe. Genau das Gegenteil ist aber der Fall:

„Die Bourgeoisie hat dem Familienverhältnis seinen rührend-sentimentalen Schleier abgerissen und es auf ein reines Geldverhältnis zurückgeführt...“ [Marx/Engels, Ausgewählte Schriften, Bd. 1, S. 26/27]

Erst recht ist die Grundlage der bürgerlichen Ehe materiell. Nicht umsonst schafft der bürgerliche Staat eine Reihe finanzieller Anreize für die Ehe, um sie als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaftsordnung aufrecht zu erhalten.

Auch eine formal-juristische Gleichstellung zwischen Mann und Frau kann die sozial bedingte Unterdrückung der Frauen nicht beheben.

„Die erniedrigte Stellung der Frau ... ist allmählich beschönigt und verheuchelt, auch stellenweise in mildere Form gekleidet worden; beseitigt ist sie keineswegs.“ [Marx/Engels, Werke Bd. 21, S. 61]

In der bürgerlichen Familie leben Mann und Frau in einem antagonistischen Verhältnis, also in einem im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung unüberwindbaren Widerspruch. „Er ist in der Familie der Bourgeois, die Frau repräsentiert das Proletariat.“ [Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats, MEW Bd. 21, S. 75]

Denn die gesellschaftliche Wirklichkeit, die Stellung der Frau in der Gesellschaft, wird nicht von formalen Rechten und Pflichten bestimmt, sondern von den ökonomischen Verhältnissen, in denen sie Anwendung finden.

„Nieder mit dieser Lüge! Nieder mit den Lügnern, die von Freiheit und Gleichheit für alle reden, solange es ein unterdrücktes Geschlecht gibt, solange es unterdrückende Klassen gibt, solange es Privateigentum an Kapital, an Aktien gibt, so lange es Satte gibt, die mit ihren Getreideüberschüssen Hungrige knechten. Nicht Freiheit für alle, nicht Gleichheit für alle, sondern Kampf gegen die Unterdrücker und Ausbeuter, Beseitigung der Möglichkeit zu unterdrücken und auszubeuten. Das ist unsere Losung! Freiheit und Gleichheit für das unterdrückte Geschlecht! Freiheit und Gleichheit für den Arbeiter, für den werktätigen Bauern! Kampf gegen die Unterdrücker, Kampf gegen die Kapitalisten, Kampf gegen die Schieber, die Kulaken!“ [„Die Sowjetmacht und die Lage der Frau“, 1919, Lenin, Werke Bd. 30, S. 106]

 

Die doppelte Ausbeutung der proletarischen Frau im Kapitalismus

 

Die doppelte Ausbeutung der proletarischen Frau besteht einmal in ihrer Ausbeutung gleich dem proletarischen Mann, und dann in der geringeren Bezahlung als der Mann. Wider den Behauptungen der bürgerlichen Frauenbewegung besteht die doppelte Ausbeutung nicht in ihrer Reproduktionsarbeit, sprich ihrer unbezahlten Aufzucht der Kinder und der Hausarbeit. Die Familienarbeit ist keine kapitalistische Ausbeutung, sondern eine zusätzliche Unterdrückung der Frau, denn die Hausarbeit ist nicht für den Austausch, sondern für den eigenen Bedarf produziert. Die Familienarbeit ist auch keine entfremdete Arbeit, die sich der Ausbeuter unmittelbar aneignet. „Ein Ding kann Gebrauchswert sein, ohne Wert zu sein... Ein Ding kann nützlich und Produkt menschlicher Arbeit sein, ohne Ware zu sein. Wer durch sein Produkt sein eigenes Bedürfnis befriedigt, schafft zwar Gebrauchswert, aber nicht Ware ... Um Ware zu werden, muß das Produkt dem andern, dem es als Gebrauchswert dient, durch den Austausch übertragen werden.“ [MEW Bd. 23, S. 55]

 

Weltweit sind 36% aller Erwerbstätigen Frauen. Die Hälfte der Frauen arbeitet ohne geregelte Arbeitszeit, ohne Tarifverträge und Sozialversicherung und sie bekommen 30-40% weniger Lohn als die Männer. Je höher man die Karriereleiter steigt, desto weniger Frauen trifft man an. In den am wenigsten bezahlten und in den schlechtesten Arbeitsverhältnissen trifft man überproportional viele Frauen an. So arbeiten in der Landwirktschaft zu 70% Frauen. [vgl. RW 27/99, S. 189]

Der Kapitalismus benutzt die Frauen, um die Löhne zu drücken. Sie sind Bedingung für die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse. Deshalb ist auch die formal-juristische Gleichheit zwischen Mann und Frau für das Kapital notwendig. [vgl. Bebel, S. 285] Der Kapitalist bezahlt die Frauen geringer mit Verweis auf „naturgegebenen“ Unterschiede der Geschlechter, die die Frau weniger profitabel macht als den Mann. Es sei hier genannt Schwangerschaft und Mutterschutz, aber auch geringere Flexiblität aufgrund der Kinder. Aufgrund ihrer Sozialisation und auch mit Rücksicht auf ihre Kinder, leisten Frauen oft weniger Widerstand als die Männer. [vgl. Bebel, S. 286]

Deshalb förderte die Kapitalistenklasse das Recht der Frau, sich „frei“ verkaufen zu können, das heißt verkaufen zu müssen wie der Mann, während es dazu im Feudalismus und auch teilweise noch lange nach der bürgerlichen Revolution der Zustimmung ihres Mannes bedurfte.

 

Die doppelte Unterdrückung der Frau im Kapitalismus

 

Zusätzlich zur doppelten Ausbeutung der Frau tritt die doppelte Unterdrückung der Frau als Geschlechtswesen.

„Denn die weibliche Hälfte des Menschengeschlechts ist unter dem Kapitalismus doppelt unterdrückt. Die Arbeiterin und die Bäuerin werden vom Kapital unterdrückt (...); zweitens ... verbleiben sie in der ‘häuslichen Sklaverei’“[Lenin, Der internationale Frauentag, Werke Bd. 32, S. 159/160]

Die Frau in der bürgerlichen Ehe wird an den Haushalt gefesselt, durch die doppelte Ausbeutung der proletarischen Frau nimmt sie kaum am gesellschaftlichen Leben teil. Sie ist für die Reproduktion des bestehenden und für die Produktion neuen menschlichen Lebens zuständig. So sind in Deutschland bei 83% der Paare die Frauen allein für das Putzen, bei 77% der Paare die Frauen allein für das Kochen und bei 65% der Paare die Frauen allein für das Einkaufen zuständig. [vgl. Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn 1998, S. 96] Durch die private Organisierung der Haushaltsführung und dadurch, dass sie für diese Arbeit kein Geld bekommt, wird die Frau in die ökonomische Abhängigkeit des Mannes gedrängt. Arbeitet die Frau - und der Kapitalismus drängt die Arbeiterfrauen massenhaft in die Erwerbsarbeit -, so gilt ihr Einkommen meist nur als Hinzuverdienst zum Einkommen des Mannes. Die Arbeit der Frau schafft also in der Regel keine größere Unabhängigkeit der Frau vom Mann, sondern erhöht nur ihre Arbeitsbelastung. Der Umgang im Kapitalismus mit der Hausarbeit zeigt die dem System immanenten Widersprüche sehr deutlich: die Hausarbeit erscheint ökonomisch wertlos, obwohl ihr Gebrauchswert für den Kapitalisten unverzichtbar ist, da das ganze System der kapitalistischen Ausbeutung ohne die unbezahlte Reproduktionsarbeit der Frau gar nicht funktionieren könnte. Auch „Selbstbewußtseinskampagnen“ der Kapitalistenklasse wie „Die Frau ist der Chef in der Küche“ können über die Tatsache nicht hinweg täuschen, dass die Hausarbeit „die gröbste, Schwerste, den Menschen am meisten abstumpfende Arbeit“ [Lenin, Der internationale Frauentag, Werke Bd. 32, S. 160] ist und gleichzeitig die Arbeit, der am wenigsten Wert beigemessen wird.

 

Die bürgerliche Ehe und Familie

 

Die Familie der herrschenden Klasse hat die Hauptaufgabe, das Privateigentum an Produktionsmitteln durch Vererbung an die leiblichen Kinder zu sichern und Nachkommen für die herrschende Klasse zu züchten. Die bürgerliche Frau soll in der Haus- und Familienarbeit ihre volle Erfüllung erfahren. Der Mann verfügt über Eigentum und Geld. Die Frau hat meist eine niedrigere Schul- oder Berufsbildung als der Mann, nur im Bereich ökonomischer Haushaltsführung kann sie ein gewisses Wissen vorweisen. Hat sie eine Ausbildung, arbeitet sie oft nicht in ihrem Beruf. Sie beschäftigt sich mit der von der bürgerlichen Gesellschaft geforderten perfekten Haushaltsführung und dem idealen Bild der „heiligen“ Familie, damit der Mann nach getaner Arbeit eine ihm genehme Situation vorfindet. Auch Gäste sollen sich von der intakten Familie und der Frau als guten Köchin perfekten Hausfrau überzeugen können.

Die Frau soll nicht arbeiten, denn sonst könnte sie ja ihre „Hausfrauenpflichten“ vernachlässigen. Allein ehrenamtliche Tätigkeiten in karitativen Verbänden sind für bürgerliche Frauen oft die einzige Abwechslung, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Nicht selten vereinsamt die bürgerliche Frau zu Hause, und den einzigen Kontakt, den sie pflegt, ist der zu anderen bürgerlichen Frauen zum „Kaffeeklatsch“.

Der bürgerlichen Frau ist in der bürgerlichen Ehe ihre Rolle klar zugewiesen. Um Liebe - wie es von den Bürgerlichen gefordert wird - geht es da selten. Die bürgerlichen Ehen werden aus gesellschaftlichen, moralischen und materiellen Gründen geschlossen und aufrechterhalten. Oftmals sinkt die bürgerliche Frau zum bloßen Gebärapparat für die „rechtmäßigen“ Kinder herab, kümmert sich um Haus und Ehemann.

Der Ringwechsel bei der Eheschließung erinnnert bis heute an die Unterwürfigkeit und die Kettung der Frau an den Mann. Die Braut bekam im alten Rom als Zeichen ihrer Fesselung an den Mann von diesem einen eisernen Ring. Erst später bekam auch der Mann im Rahmen der formalen Gleichheit auch den Ring. [vgl. Bebel, S. 95] Auch die „Hochzeit in weiß“ soll die Jungfräulichkeit der Frau beim Eintritt in die Ehe bezeugen.

Diese Rituale sind Ausdruck der Unterdrückung der Frau.

Der bürgerliche Mann hingegen ist ein gesellschaftliches Wesen. Er arbeitet, hat diverse Hobbys und Freunde. Neben der Ehefrau unterhält er nicht selten Kontakt zu Prostituierten oder hat eine oder mehrere Freundinnen neben der Ehefrau. [vgl. Bebel, S. 189]

Die bürgerliche Frau, hat sie einmal geheiratet, ist dem Mann verschrieben, „bis das der Tod sie scheidet“.

 

Die proletarische Ehe und Familie

 

Die proletarische Ehe hat eigentlich mit der bürgerlichen Familienordnung nichts gemein.

Die Familie der unterdrückten Klasse hat die Hauptaufgabe, die menschliche Arbeitskraft zu produzieren und zu reproduzieren, damit sie immer wieder neu für die Ausbeutung durch die herrschende Klasse zur Verfügung steht

„Wirkliche Regel im Verhältnis zur Frau wird die Geschlechtsliebe und kann es nur werden unter den unterdrückten Klassen, also heutzutage im Proletariat - ob dies Verhältnis nun ein offiziell konzessioniertes (zulässiges, gewährtes, Anmerkung RO) oder nicht. Hier sind aber auch alle Grundlagen der klassischen Monogamie beseitigt. Hier fehlt alles Eigentum, zu dessen Bewahrung und Vererbung ja gerade die Monogamie und die Männerherrschaft geschaffen wurden, und hier fehlt damit auch jeder Antrieb, die Männerherrschaft geltend zu machen. Noch mehr, auch die Mittel fehlen; das bürgerliche Recht, das diese Herrschaft schützt, besteht nur für die Besitzenden und deren Verkehr mit den Proletariern; es kostet Geld und hat deshalb armutshalber keine Geltung für die Stellung des Arbeiters zu seiner Frau ... Und vollends seitdem die große Industrie die Frau aus dem Hause auf den Arbeitsmarkt und in die Fabrik versetzt hat und sie oft genug zur Ernährerin der Familie macht, ist dem letzten Rest der Männerherrschaft in der Proletarierwohnung aller Boden entzogen - es sei denn etwa noch ein Stück der seit der Monogamie eingerissenen Brutalität gegen Frauen.“ [MEW Bd. 21, S. 73f.]

Immer mehr Frauen der Arbeiterklasse arbeiten. Es gibt kein Eigentum, das vererbt werden könnte, zu dessen Zwecke die bürgerliche Familienordnung aufrechterhalten werden sollte.

„Die Lebensbedingungen der alten Gesellschaft sind schon vernichtet in den Lebensbedingungen des Proletariats. Der Proletarier ist eigentumslos; sein Verhältnis zu Weib und Kindern hat nichts mehr gemein mit dem bürgerlichen Familienverhältnis...Die Gesetze, die Moral, die Religion sind für ihn ebenso viele bürgerliche Vorurteile, hinter denen sich ebenso viele bürgerliche Interessen verstecken.“ [Clara Zetkin, Zur Geschichte der proletarischen Frauenbewegung Deutschlands, Dietz Verlag Berlin 1958, S. 33]

So ist auch der Grund für die Partnerwahl in der Regel wirkliche Zuneigung. Materielle Gründe spielen selten eine Rolle. Gründe für die Eheschließung sind allerdings meist materielle Anreize des Staates wie die Eingruppierung in die Steuerklassen.

Gesellschaftliche Widersprüche und daraus resultierende Probleme treiben oftmals einen Keil in die Ehen der proletarischen Familie, denn die bürgerlichen Verhältnisse führen zu einer erzwungenen Familienlosigkeit der Proletarier. [vgl. MEW Bd. 4, S. 478]

Denn die Grundlage der bürgerlichen Familienordnung existiert nicht.

n     Das Proletariat hat kein Eigentum

n     Immer mehr Frauen arbeiten

n     Die Kinder verwahrlosen als sogenannte Schlüsselkinder

n     Die Familie als „ideale“ Organisationsform des menschlichen Zusammenlebens wird mehr und mehr abgelehnt

n     Die hohe Arbeitslosigkeit der Männer zerstört die Männerherrschaft komplett

n     Durch die Flexibilisierung müssen sie immer mehr an anderen Orten als dem gewählten Wohnort arbeiten, als PendlerInnen fristen sie eine „Wochenendfamilie“

n     Die Kinder werden immer früher selbstständig und gehen eigene Wege außerhalb der Familie

Die Lebensbedingungen der unterdrückten Klasse führen also zum Zerfall der bürgerlichen Familienordnung. Nichtsdestotrotz arbeitet die staatliche Propaganda an der Aufrechterhaltung der bürgerlichen Familie als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft, denn sie ist notwendiger Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. In der Werbung wird die Frau als glückliche Hausfrau oder als Frau dargestellt, die Beruf und Hausfrauendasein perfekt miteinander kombiniert. Probleme innerhalb der Familie sollen nicht nach außen getragen werden, denn das Bild der „heiligen“ Familie geht vor. Oftmals sind gerade die proletarischen Familien größtem Druck ausgesetzt, der gesellschaftlicher Natur ist. Es wird versucht, familiäre Probleme auf private zu reduzieren und von den gesellschaftlichen Ursachen abzulenken.

Die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden, wenn wir nichts dagegen tun. Obwohl also die materiellen Ursachen für die bürgerliche Familienordnung in der proletarischen Familie nicht gegeben sind, wirken die staatlichen Anreize und die bürgerliche Propaganda zur Aufrechterhaltung der Familie auch auf die Arbeiterklasse.

 

Erwerbstätigkeit der Frau

 

Der Kapitalismus benötigt die Frauen als Arbeitskraft. Er drängt sie sozusagen massenhaft in den Produktionsprozess. Das Kapital benutzt die arbeitenden Frauen, um die Löhne zu drücken. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frauen verändern sich durch ihre Arbeit nicht wesentlich.

So sind 50% der Weltbevölkerung Frauen. Sie leisten 65% der weltweit getätigten Arbeit, erhalten dafür aber nur 10% des weltweiten Einkommens und besitzen knapp 1% an Eigentum [vgl. RW 27/99, S. 182].

Im Jahr 2000 lag die registrierte, also offiziell erfaßte Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland bei rund 58%. Besonders hoch ist die Erwerbstätigkeit bei verheirateten Frauen, die mit ihrem Ehepartner zusammen leben und Kinder unter 18 Jahren haben: sie beträgt 63%.[vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 7. März 2002]

Die Löhne und Gehälter der arbeitenden Frauen liegt jedoch weit unter dem der Männer. So verdienten Arbeiterinnen durchschnittlich im Jahr 2001 im produzierenden Gewerbe 26%, die weiblichen Angestellten im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe 30% weniger als ihre männlichen Kollegen. Das macht im deutschen Durchschnitt nur brutto(!) 1799 Euro für Arbeiterinnen, während die Arbeiter auf 2443 Euro kamen; weibliche Angestellte kamen auf brutto(!) 2455 Euro und die Männer auf 3492 Euro. In den neuen Bundesländern verdienten Arbeiterinnen 2001 nur noch brutto 1434 Euro, im Vergleich die Arbeiter 1855 Euro, bei den Angestellten die Frauen 2036 und die Männer 2721 Euro. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11. Juli 2002] In diese Statistiken sind auch die Gehälter gehobener Angestellter mit einbezogen, dadurch liegen die Durchschnittslöhne natürlich höher. Dies ist eine bürgerliche Studie, die selbstverständlich die Statistiken nicht nach der Klassenzugehörigkeit der Menschen macht.

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist in den neuen Bundesländern geringer als im gesamtdeutschen Durchschnitt. So liegt er bei den Arbeiterinnen und Arbeitern bei 22,7% und zwischen den Angestellten verschiedenen Geschlechts bei 25,2%.[vgl. ebenda] Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern so niedrig liegen, dass eine noch geringere Bezahlung viele Frauen an oder unter das Existenzminimum drängen würde. Damit wäre ein verschärfter Existenzkampf der ostdeutschen Frauen wahrscheinlich. Dieses Risiko will das Kapital zur Zeit nicht eingehen.

Die doppelte Ausbeutung der proletarischen Frauen ist nur zu offensichtlich und eigentlich mit der formal-juristischen Gleichberechtigung nicht zu vereinbaren. Hierbei verwendet das Kapital einen Trick, der mal wieder zeigt, wie sehr die Befreiung der Frau von doppelter Ausbeutung und Unterdrückung mit der sozialen Frage, der Frage der Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse, zusammenhängt.

Früher gab es offizielle Frauenlohngruppen. Diese wurden 1955 verboten. Daraufhin richteten die Unternehmerverbände sogenannte Leichtlohngruppen ein, die dieses Verbot quasi unterlaufen. In diesen Leichtlohngruppen arbeiten vorwiegend Frauen. So erkennt auch das Statistische Bundesamt an, dass die Verdienstunterschiede von Männern und Frauen zu einem großen Teil an ihrer Einstufung in Leistungsgruppen hängt. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 1. Juli 2002]

 

Von den 1,293 Millionen Arbeitsplätzen, die zwischen 1980 und 1990 in Westdeutschland neu entstanden, waren 79,6% Teilzeitarbeitsplätze für Frauen. 1997 gab es in Deutschland 5,7 Millionen Teilzeitbeschäftigte, davon waren 88% Frauen. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 22.4.1998]

1996 arbeiteten 5,4 Millionen Menschen in Deutschland als „geringfügig Beschäftigte“. 6,7 Millionen solcher Arbeitsverhältnisse gab es insgesamt. [vgl. Wochenbericht 38/97, Deutsches Institut für Wirtschaft, Berlin 1997] Die Tendenz geht dahin, dass die Menschen immer mehr dieser schlecht bezahlten Teilzeitjobs annehmen müssen. 1995 arbeiteten nur noch 43,8% der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland in einem normalen Arbeitsverhältnis, also unbefristet und ohne Leiharbeit (Männer 64,9%). [vgl. IAB Kurzbericht 2/98, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit]

Wie vorteilhaft die Teilzeitarbeit von Frauen für das Kapital ist, erkannte auch Familienministerin Christine Bergmann: “Viele Unternehmen haben erkannt, dass es sich lohnt, Mitarbeiterinnen an den Betrieb zu binden, auch wenn sie Kleinkinder haben, weil dies Einstellungs- und Ausbildungskosten spart und weil die Produktivität bei Teilzeitarbeit steigt.“[Programm ‘Frau und Beruf’, Aufbruch in der Gleichstellungspolitik, Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn 1999, S. 27]

Unter dem Vorwand, die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern weiter abschaffen zu wollen, verabschiedete der Deutsche Bundestag 1994 das Arbeitszeitgesetz, durch das die Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit für Frauen ausgedehnt wurde. Das ist ein klarer Angriff gegen die Frauen, gerade die Frauen mit Kindern oder erst recht die alleinstehenden. Der Abbau von Schutzbestimmungen für arbeitende Frauen verschärft die Unterdrückung der Frauen.

Die Flexibilisierung der Arbeit verkauft das Kapital und seine Regierung nur zu gern als Geschenk für die Frauen, die in normalen Arbeitsverträgen aufgrund von Familie und Kindern nicht Arbeiten könnten. In Wirklichkeit macht gerade die Flexibilisierung der Arbeit eine Beteiligung der Frauen am Arbeitsprozess oftmals unmöglich, sie verstärkt ihre Unterdrückung und Belastung. Denn wer kümmert sich um die Kinder, wenn die Frau abends, nachts oder am Wochenende arbeiten muß? Wer zahlt die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung? So sank auch die Erwerbstätigkeit lediger Frauen mit Kindern, insbesondere mit Kindern unter 6 Jahren, um 12% auf knapp 53% im Jahr 2000.[vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 7. März 2002]

Die Frauen sind von der Flexibilisierung der Arbeitszeit, bei Lohnabbau und dem Abbau sogenannter beschäftigungshemmender Vorschriften, also Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen auch stark betroffen.

 

Die Forderung nach dem Recht auf Arbeit speziell für Frauen, stellt sich im Kapitalismus nicht. Wir sehen, das Kapital drängt die Frauen massenhaft in den Arbeitsprozess. Auch wenn das Kapital die arbeitenden Frauen benutzt, um die Ausbeutung der Arbeiterklasse und aller werktätigen Schichten zu verschärfen, sind wir der Meinung, dass es fortschrittlich ist, dass die Frauen am gesellschaftlichen Produktionsprozess teilnehmen.

Natürlich darf dies nicht zu Lohndrückerei führen. Die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt es durchzusetzen.

 

 

Reproduktionsarbeit der Frau

 

Weiterhin nutzt das Kapital die Frauen dazu, unentgeltlich die Reproduktionsarbeit zu übernehmen. Der Umfang dieser Arbeiten ist immens: im Jahre 1992 wurden nach Schätzungen 95,5 Milliarden Arbeitsstunden für die Hausarbeit verwendet, im Gegensatz zu 60 Milliarden Stunden bezahlter Erwerbsarbeit. Die Reproduktionsarbeit übersteigt also bei weitem die Produktionsarbeit in Deutschland.

Jedoch hat sich auch in den letzten Jahrzehnten eine immense Technisierung in Küche und Haushalt vollzogen. Der Standard einer Familie in Deutschland ist heutzutage eine komplett eingerichtete, technisch moderne Küche. Dies vermindert natürlich auch die Arbeitsbelastung für Frauen im Haushalt. Das ist aber kein Luxus, sondern ein wichtiger Faktor der Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität. Und die verminderte Arbeitszeit der Frauen im Haushalt hat auch nicht zu einer geringeren Arbeitsbelastung derselben geführt, denn die Ausstattung der Haushalte führte gleichzeitig zur Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Arbeiterfamilien.

„Der verminderten Ausgabe von häuslicher Arbeit entspricht also vermehrte Geldausgabe. Die Produktionskosten der Arbeiterfamilie wachsen daher und gleichen die Mehreinnahme aus.“ [MEW Bd. 23, S. 417 Fußnote]

So stiegen in Deutschland die realen Lebenshaltungskosten eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts von Arbeitern und Angestellten von 1970 bis 1995 um 54,1%, die Nettoreallöhne jedoch nur um 15,3% an. Auch hier sind mal wieder die Gehälter der gehobenen Angestellten miteinbezogen. [vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Statistische Taschenbücher, bis 1996, zitiert nach: Politischer Kalender 1998, Essen 1997, S. 133] Dies erklärt auch die oben dargestellte überproportionale Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen mit Kindern in Deutschland.

So ist die Frau durch die immensen technischen Standards in Haushalt und Küche einerseits freier und unabhängiger geworden. [vgl. Bebel, S. 315] Auf der anderen Seite wird sie durch die Mehrausgaben gezwungen, sich zu niedrigsten Preisen zu verkaufen, was die geringere Arbeitsbelastung im Haushalt wieder aufhebt.

Doch ist dieser Prozess im Hinblick auf die Zukunft durchaus zu begrüßen. Die Verschwendung menschlicher Arbeitskraft in privaten Haushalten muß der Vergesellschaftung weichen. Diese Entwicklung bereits im Kapitalismus zeigt, welche Kräfte frei werden, wird die Frau von der Unterdrückung der Hausfrauenarbeit befreit. Daher wehren wir uns auch gegen die Forderung nach einem „Hausfrauenlohn“, die von der bürgerlichen Frauenbewegung gestellt wird. Dadurch werden die gesellschaftlich bedingten Ausbeutungsverhältnisse im Kapitalismus, die der Unterdrückung der Frau zugrundeliegen, vertuscht.

So sagte die Europa-Abgeordnete der SPD, Karin Junker, im Januar 1998: „Auf die Frage, was eine aktive Gleichstellungspolitik in Deutschland und Europa ausmacht, die ihren Namen auch verdient...haben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine eindeutige Antwort formuliert: Es geht um die Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Macht zwischen Männern und Frauen. (...) Umverteilung von Arbeit heißt, die vorhandene bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen solidarisch zu teilen...“ [Frauenthemen, Informationen der SPD; Nr. 25, Hrsg. Vorstand der SPD, Bonn 1998, S. 3]

„Solidarisch teilen“, das kennen wir! Der Lohn des Arbeiters soll also teilweise an die Frau abgegeben werden. Durch eine Bezahlung ihrer Hausfrauentätigkeit soll die Unterdrückung gemildert werden. Und auch die Männer sollen sich ändern. Christine Bergmann stellt sich „...eine Werbekampagne für ein neues Männerleitbild“ vor, „neue Männer und neue Väter, die sich partnerschaftlich an Familienarbeit und Kindererziehung beteiligen...“[ebenda, S. 31]. Das hört sich ja alles schön und nett an, hat aber den Haken, dass die Ursache der Unterdrückung der Frau in den Männern gesehen wird und nicht im imperialistischen System. Die Männer sollen einen Teil ihres Lohns den Frauen geben, sich mehr um die Kinder kümmern, zum netten Familienvater werden. Die Forderung nach einem „Hausfrauenlohn“ ist nichts anderes als die Spaltung von Männern und Frauen zu vertiefen, statt sie zu überwinden. Es bedeutet einen offenen Konkurrenzkampf zwischen Männern und Frauen über die Verteilung des Lohns und der Hausarbeit zu starten. Nicht die gleichberechtigte Hausarbeit muß her, sondern die Überwindung der privaten Organisation der Hausarbeit. Nur die Vergesellschaftung der privaten Haushalte kann zur Befreiung der Frau und zur völligen Entfaltung der Menschheit führen. [vgl. Bebel, S. 317]

 

 

Die besondere Unterdrückung der Alleinerziehenden

 

Mit Fortschreiten der Entwicklung der bürgerliche Gesellschaftsordnung (und wir sehen es nur zu deutlich in den imperialistischen Staaten wie Deutschland) zerfällt die bürgerliche Familienordnung. Doch obwohl das hiesige Gesellschaftssystem die Ursache des Zerfalls tagtäglich selbst produziert, versucht es diesen Zerfall mit aller Härte zu bekämpfen. Werden einerseits Familiengründungen und Ehen vom Staat gefördert, erleben Alleinerziehende die Kehrseite der Medaille.

 

Die Anzahl der Alleinerziehenden wächst von Tag zu Tag

 

Da die Familien- und Hausarbeit im Kapitalismus nicht wie im Sozialismus von der Gesellschaft, vom Kollektiv, übernommen wird, sind Alleinerziehende Opfer einer besonderen Unterdrückung. Und die Zahl der Alleinerziehenden nimmt ständig zu, allein von 1991 bis 1994 um 10,5%. Da waren es in Deutschland 1,6 Millionen alleinerziehende Mütter und Väter. Im Jahr 2000 lebten mehr als 1,8 Mio. Alleinerziehende mit über 2,6 Mio. Kindern unter 18 Jahren in Deutschland [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.06.2000]. Das waren 15% aller Familien in Deutschland. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.06.2000] Heute ist jede 5. Familie alleinerziehend. [vgl. www.mdr.de/nah-dran/405974-hintergrund-435119.html]

 

85% der Alleinerziehenden sind Frauen

 

Der Großteil der Alleinerziehenden sind Frauen, nämlich 85% aller Alleinerziehenden sind Frauen [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.06.2000]. Und das ist seit Jahrzehnten in etwa konstant.

n     1972 waren 614.000 der Alleinerziehenden Frauen und 87.000 Männer

n     1998 waren 1.075.000 Frauen und 232.000 Männer

n     2001 waren 1.305.000 Frauen und 195.000 Männer

[vgl. www.kindererziehen.de/Orientierung/Familie-Familienzahlen/familienzahlen.html]

 

Es ist zu beobachten, dass Alleinerziehende besonders in Großstädten zur Normalität geworden sind. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.06.2000] In den Regionen also, wo das bürgerliche Gesellschaftssystems am Fortgeschrittensten ist.

 

Warum Alleinerziehende oft alleinerziehend bleiben

 

Und darin liegt auch gerade die Zunahme der Alleinerziehenden. Dadurch dass die Frauen massenhaft in den Produktionsprozess gedrängt werden und ausgebildet sind, wächst auch ihr Selbstbewußtsein, die Möglichkeit, materiell unabhängig zu sein. Immer mehr Frauen bekommen ledig Kinder. Scheidungen nehmen zu, mittlerweile ist jede zweite Ehe geschieden.

Die Frauen, die ihre Kinder allein groß ziehen (und es ist die Regel, dass die Frauen mit den Kindern „sitzen gelassen“ werden), haben weit geringere Chancen, einen neuen Partner zu finden. Nur wenige Männer haben Lust auf eine Beziehung mit „Anhang“. Durch die Überbelastung alleinerziehender Frauen, Arbeit, Haus- und Familienarbeit und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen, ist die sozialen Isolation Folge des Alleinerziehens. Dadurch verringern sich die Möglichkeiten einer neuen Bindung mehr und mehr. Nach einer Weile, wenn die Mutter und Kind(er) - Konstellation eingeschweißt ist, wird es auch immer schwieriger, einen neuen Partner zu integrieren. Nicht selten leisten die Kinder erbitterten Widerstand gegen einen solchen „Eindringling“.

 

Alleinerziehen bedeutet Armut

 

Seit 1981 ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der BRD stetig angestiegen. Eine immer größer werdende Gruppe unter ihnen ist die Gruppe der alleinerziehenden Frauen bzw. deren Kinder. Gegenüber 1994 stieg die Gesamtzahl sozialhilfebedürftiger Kinder um 10,5 %. Im Jahr 2000 bezogen über 25% der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Sozialhilfe. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.06.2000]

Gründe für den Bezug von Sozialhilfe von alleinerziehenden Frauen sind meist:

n     Nichtzahlung von gesetzlichem Unterhalt

n     Erziehungsurlaub endet nach zwei Jahren und damit auch das Erziehungsgeld

n     mangelnde Kinderbetreuung

n     alleinerziehende Mütter bekommen noch schlechter Job, und wenn nur halbtags

So bedeutet es einen sozialen Abstieg, wenn man Kinder alleine großzieht! Damit straft das System die vorallem die Frauen, die nicht in einer bürgerlichen Familie leben.

 

Arbeit und Betreuung der Kinder - ein schwieriges Unterfangen

 

Der Bezug von Sozialhilfe führt zur weiteren Isolation der alleinerziehenden Frauen, denen es nicht möglich ist, soziale Aktivitäten neben denen mit den eigenen Kindern zu haben. Das Leben mit Sozialhilfe macht es unmöglich, einen Babysitter auch nur stundenweise zu bezahlen. Auch die Kinder werden in der Schule gemobbt, in einer Gesellschaft, wo man mit Geld alles und ohne Geld nichts ist.

Aus dieser Isolation und Diskriminierung auszubrechen, ist nur möglich, wenn die Frauen arbeiten gehen. Doch viele Stellen werden nicht an Frauen vergeben, die alleinerziehend sind, da die Unternehmen davon ausgehen, dass Alleinerziehende (aufgrund der starken Belastung) öfter krank und wegen der Kinder nicht so einsatzfähig sind.

Sollte die Frau dennoch eine Arbeit finden, ist die Betreuung der Kinder in dieser Gesellschaft sehr mangelhaft.

Ende 1998 in Deutschland gab es 3,1 Millionen Betreuungsplätze in 48.2000 Tageseinrichtungen für Kinder. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2000]. Konkret heißt das:

n     166.900 Plätze und damit für nur 7% der Krippenkinder im Alter bis zu drei Jahren

n     2, 5 Millionen Plätze vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

n     450.700 Plätze und damit für nur 13% der Hortkinder im schulpflichtigen Alter

[vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2000]

Dabei ist Statistik noch „geschönt“, wenn man bedenkt, dass in den alten Bundesländern für nur 3% der Krippenkinder, für 87% der Kindergartenkinder und 6% der Hortkinder ein Platz vorhanden ist, während im Vergleich die neuen Länder und Berlin Ost 1998 deutlich höher lagen: so gibt es für 36% der Krippenkinder Krippenplätze, für die Kindergartenkinder gibt es 112% Plätze und für 48% der Hortkinder ist ein Platz vorhanden. Und das, obwohl die Plätze von 1994 bis 1998 um 24% gekürzt wurden. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2000]

 

Das heißt, vor dem 3. Lebensjahr eines Kindes ist es fast unmöglich, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Für einen Kindergartenplatz stehen die Chancen schon besser, doch muß berücksichtigt werden, dass oftmals die Gesinnungsfrage bei der Vergabe von Betreuungsplätzen eine Rolle spielt. So werden 58% der Betreuungsplätze von sogenannten freien Trägern gestellt, also nicht-staatlichen (aber mit großer staatlicher Unterstützung), in der Regel kirchlichen Organisationen wie der Caritas oder dem Diakonischen Werk. Nicht selten wird zur Voraussetzungen gemacht, dass das Kind getauft ist. Weiter nimmt die „christliche Bildung“ einen Teil der Erziehungsarbeit ein. Ergattert man einen Kindergartenplatz, ist dieser oft nur halbtags, was wieder Komplikationen mit dem Berufsleben der Eltern und besonders der Alleinerziehenden hervorruft.

Auch die Betreuung der Kinder läßt mehr als zu wünschen übrig. So waren im Jahr 1998 373.200 Personen in Kindertageseinrichtungen beschäftigt, davon 49% vollzeit, 48% teilzeitbeschäftigt und 3% nebenberuflich. Damit kommen auf eine Betreuerin oder einen Betreuer 8,3 Kinder und auf eine Vollzeitbeschäftigte oder einen Vollzeitbeschäftigten sogar 16,95 Kinder.

 

Noch schwieriger gestaltet sich die Organisation des Familien- und Arbeitsleben, wenn die Alleinerziehenden mehr als ein Kind haben. Bei Kleinkindern muß die oder der Alleinerziehende zumindest warten, bis alle Kinder 3 Jahre alt sind. Geht ein Kind in den Kindergarten und das andere schon zur Schule, endet die Grundschule oft schon früh - verstärkt durch die Unterbesetzung der Lehrer.

 

Dadurch kann die oder der Alleinerziehende oft nur einen Halbtagsjob annehmen, denn zusätzlich zu den Kosten für die Kinderbetreuung noch einen privaten Babysitter zu bezahlen, ist nicht möglich bzw. würde wieder den ganzen Verdienst auffressen.

Oft verwahrlosen auch die Kinder, sind allein zu Haus und haben keine kindergerechte Betreuung. Das betrifft selbstverständlich auch Familien, wo beide Elternteile arbeiten.

 

Die höhere Belastung der Alleinerziehenden durch die Arbeit steht seinerseits die Kürzung oder Streichung der Sozialhilfe entgegen. So kommt es auch mit der Berufstätigkeit der Alleinerziehenden oft nicht zu der ersehnten materiellen Besserstellung.

 

So bleibt oft nur die Wahl zwischen Arbeit, Stress und schlechtem Gewissen oder Sozialhilfe, Isolation und Diskriminierung.

 

Alleinerziehende ohne deutschen Paß

 

Ohne deutschen Paß ist Alleinerziehen noch schwerer. Obwohl nach Artikel 6 Grundgesetz die Familie ohne Einschränkung der Nationalität der Familienmitglieder geschützt sein soll, hat dennoch in vielen Fällen das rassistische Ausländerrecht gravierende Auswirkungen auf die Rechte der ausländischen Mütter, Väter und Kinder.

n     So haben nur Familien gemäß § 20 Ausländergesetz die Möglichkeit, ihre minderjährigen, im Ausland lebenden Kinder bis zum 16. Lebensjahr nach Deutschland nachziehen zu lassen. Für Alleinerziehende ist dies von vornherein ausgeschlossen beziehungsweise nur in Härtefällen möglich

n     Für nichtdeutsche Alleinerziehende steht bei allen Fragen, sei es bei Trennung/Scheidung oder dem Bezug von Sozialleistungen, ihre aufenthaltsrechtliche Situation im Vordergrund

n     Für nachgezogene Ehepartnerinnen oder Ehepartner ergeben sich große Probleme, wenn die Ehe beendet wird. Denn nach § 19 Ausländergesetz entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehepartnerin oder des -partners erst, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens 4 Jahren in der BRD bestanden hat. Trotz der seit 1997 geltenden Ausnahme für Fälle außergewöhnlicher Härte, gibt es kein generelles Recht auf Trennung für ausländische Ehepartnerinnen oder Ehepartner, ohne von der Ausweisung aus Deutschland bedroht zu sein

 

Die geistige Unterdrückung der Frau

 

Einhergehend mit der doppelten Ausbeutung und Unterdrückung der Frauen im Kapitalismus, macht sich die geringere Stellung der Frau auch bei dem Zugang zur Bildung und der Wahl der Berufe der Frauen bemerkbar. Mittlerweile hat die Frau in Deutschland zumindest unter formal-juristischen Gesichtspunkten den gleichen Zugang zur Bildung wie der Mann und die freie Wahl des Berufs. So waren zum Beispiel im Wintersemester 2000/2001 in Deutschland 45,9% aller Studierenden Frauen. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 7. März 2001]

Doch wird durch die stark propagierte Rollenverteilung von Mann und Frau der Frau weiterhin der emotionale, also gefühlsbetonte Teil zugesprochen, hingegen dem Mann der rationale, verstandesmäßige Teil. Gefühl und Verstand sind zwei eigentlich zusammenhängende Teile der menschlichen Psyche und Wahrnehmung. Die unterschiedliche Erziehung führt zu unterschiedlicher Wahrnehmung der Realität. Dies ist eine starke Quelle der Differenzen, des „Sich - nicht - Verstehens“ zwischen beiden Geschlechtern. [vgl. Bebel, S. 208]

Bezüglich der Bildung und der dann „freien“ Wahl des Berufs hat dies natürlich Wirkung. Von klein auf wird den Frauen nahegelegt, in künstlerischen oder musischen Bereichen talentiert zu sein, in Sprachen wie in sämtlichen „sozialen“ Bildungszweigen, in denen man mit Menschen zu tun hat. Der Mann hingegen sei naturwissenschaftlich begabt, könne Formel und komplexe Themen besser begreifen als Frauen. Damit wird die Teilung der Geschlechter in der Bildung schon in der Erziehung vorbereitet.

In nordrhein-westfälischen Gymnasien zum Beispiel betrug der Anteil von Schülerinnen in Physik-Leistungskursen 1995 12%, in Kunst- und Deutsch-Leistunskursen dagegen 71 und 69%. [vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 21]

Auch der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung von 1995 weist aus, dass 1993 53,1% der weiblichen Auszubildenden nur 10 Berufe erlernten: Arzthelferin, Kauffrau im Einzelhandel, Zahlarzthelferin, Friseurin, Bürokauffrau, Industriekauffrau, Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen, Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, Hotelfachfrau (Reihenfolge nach Höhe der Anteile) [vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 23]

Im Jahr 1999 waren 71,4% aller Auszubildenden in den Dienstleistungsberufen Frauen. Dagegen betrug der Frauenanteil in der IT-Branche, der auch schwerpunktmäßig zum Dienstleistungssektor zählt, nur 14,4%. An der Spitze der Frauenberufe stehen weiterhin Bürokauffrau, Kauffrau im Einzelhandel, Arzthelferin, Friseurin und Krankenschwester. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 7. März 2001]

Auch die Studienfächer an deutschen Hochschulen weisen eine Trennung der Geschlechter vor. So sind Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen unterrepräsentiert. Angesichts schlechter werdender Berufsaussichten im pädagogischen Bereich brachen viele Studentinnen aus diesen traditionellen „Frauenstudien“ aus, jedoch gingen sie wieder zurück in den pädagogischen Sektor, sobald die Chancen auf eine Anstellung dort zu steigen schien. [vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 24]

Weiterhin auffällig ist, dass je höher der Bildungs- und Qualifikationsgrad, und damit verbunden auch die Gehaltsgruppe ist, je weniger Frauen sind vertreten.

So stellen Schülerinnen lediglich in Berufsfachschulen (62,2%) und Fachschulen (54,3%) die Mehrheit. In den übrigen Schularten (z.B. Berufsschulen und Fachgymnasien) dominieren zahlenmäßig die Schüler. Insgesamt liegt der Frauenanteil in den beruflichen Schulen bei 45,3%. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.März 2001]

Bei den Auszubildenden waren 1993 41,4% in den alten und 37,3% in den neuen Ländern Frauen [vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, S. 24]

Ingenieurinnen sind trotz guter Ausbildung sehr viel häufiger arbeitslos als ihre Kollegen [vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 24]

Umso auffälliger wird die Geschlechterteilung, je höher man die Karriereleiter schaut. So zum Beispiel bei dem wissenschaftlichen Personal an deutschen Hochschulen: Unter den Lehrbeauftragten waren 1993 37% Frauen, unter den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern 26% und bei den Dozenten und Assistenten 24%. [vgl. ebenda] Der Anteil der Professorinnen an der gesamten Professorenschaft im Jahr 1999 betrug 9,8%, bei den höchstbezahlten C4-Professuren allerdings nur 6,3%. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 7. März 2001]

Die geringere Bildung der Frauen in Deutschland liegt an mangelnder Möglichkeit zur gleichen Ausbildung. [Bebel, S. 321] Auch wenn sie formal-juristisch die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, was nützt es, wenn in höheren Berufen Männer bevorzugt werden? Was nützt es, wenn Frauen von klein auf in die im Kapitalismus geringer bewerteten Disziplinen gedrängt werden? Was nützt es, wenn Frauen vorgeworfen wird, eine höhere Bildung und der damit verbundene Beruf sei mit der Gründung einer Familie und der daraus resultierenden „Pflichten für die Frau“ nicht vereinbar?

Die Frau hat das gleiche Recht wie der Mann auf Entfaltung ihrer Kräfte und auf freie Betätigung derselben, sie ist Mensch wie der Mann. [vgl. Bebel, S. 326]

Es hat keine andere Ungleichheit Berechtigung als jene, welche die Natur in der Verschiedenheit des Wesens der einzelnen schuf. [vgl. Bebel, S. 327]

Die Erziehung zu den Rollenbildern verkümmert die Menschen, Männer wie Frauen. Denn der Mensch ist weder ein nur emotionales noch ein nur rationales Wesen. Die Kombination des Gefühls und des Verstandes ist Voraussetzung für die wirkliche Entfaltung des menschlichen Wesens. Die Frauen sind bei dieser Rollenverteilung eindeutig im Nachteil, denn ihr werden die Teile zugewiesen, die gesellschaftlich niedriger bewertet werden. Eine Bewertung ist dabei unseres Erachtens nicht möglich, denn jeder Teil ist Teil des Ganzen. Doch nur durch die Überwindung der geschlechtsbedingten Teilung der Bildung ist der gleiche Zugang zu Ausbildung und Beruf nach den individuellen Bedürfnissen eines jeden Menschen erst möglich.

 

Frauenfeindliche Religionen

 

Eine der tragenden Stützen der bürgerlichen Ideologie ist die Religion. Kirche und Religion waren für die Herrschenden seit jeher Stützen zur Aufrechterhaltung ihres Ausbeutungssystems. So ist die Unterdrückung der Frau auch ein wichtiger Bestandteil der verschiedenen Religionen.

„Ich lasse euch aber wissen, dass Christus das Haupt eines jeden Mannes ist; der Mann aber ist das Haupt der Frau ... Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen.“ [„Die Bibel nach der Übersetzung Martin Lutzers, 1. Korinther 11, Vers 3 und 9, Stuttgart 1985] Oder auch „Die Frauen seien Untertan ihren Männern als dem Herrn.“ [Epheser 5, 22-24]

Schon in der Schöpfungsgeschichte entspringt Eva einer Rippe Adams, damit nicht der Mann von der Frau abstammen muß. Natürlich war es auch Eva, die den Adam verführte und damit Schuld an der „Erbsünde“ ist, so dass die Menschheit nicht mehr im Paradies leben kann.

Den katholischen Theologen galt der männliche Fötus bereits vierzig Tage nach der Befruchtung als „beseelt“, der weibliche hingegen erst nach achzig Tagen. Bis heute vertreten Theologen, dass die Geburt des Kindes auch bei Lebensgefahr der Mutter Vorrang hat, damit das Neugeborene noch getauft werden kann, sollte es auch bei der Geburt sterben.

Der Umgang mit Sexualität besonders der katholischen Kirche zeigt die Menschenfeindlichkeit der Religion. Der „Fleischeslust“ soll entgangen werden, sei es im Zölibat oder als Jungfrau wie die Jungfrau Maria. Geschlechtlicher Verkehr soll bis in die heutige Zeit für die katholische Kirche einzig dem Zweck der Fortpflanzung dienen. Daher auch die „Verteufelung“ jeglicher Verhütungsmittel und das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.

Auch wenn sich die evangelische Kirche als fortschrittlicher bezeichnet, verteidigt auch sie die Grundpfeiler der bürgerlichen Familienordnung und leistet damit ihren Teil zur Aufrechterhaltung der Unterdrückung der Frau.

In einer gemeinsamen Erklärung der katholischen und evangelischen Kirche Deutschlands von 1989 heißt es da:

„Auch wenn es in unserer Lebenswirklichkeit verschiedene Formen des Zusammenlebens von Frau und Mann gibt, so ist doch die auf Dauer angelegte Gemeinschaft in einer Ehe dafür die geeignetste und verläßlichste Form. Für das Neue Testament und das von ihm bestimmte christliche Verständnis ist die Ehe die von Gott gewiesene Ordnung.“ [„Gott ist ein Freund des Lebens“, in: „Herausforderungen und Aufgaben zum Schutze des Lebens“, Paulinus-Verlag, Trier 1989, S. 75]

Aber auch andere Religionen stehen dem Christentum um nichts nach.

So lehrt der Koran: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Allah einem Teil (der Menschen) einen Vorzug vor dem anderen gegeben hat ... Die Frauen aber, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt, meidet sie im Ehebett und straft sie!“ [Sure 4, Vers 34]

Das Gesetzbuch des Manu legt im Hinduismus fest: „In ihrer Kindheit muß eine Frau ihrem Vater untertan sein, in ihrer Jugend dem Ehemann und als Witwe ihren Söhnen. Eine Frau darf niemals Unabhängigkeit genießen.“

Konfuzius spricht: „Hundert Mädchen sind nicht soviel wert wie ein Junge.“

[in: „Zum Beispiel Frauenalltag“, Hrsg. Ekkehard Launer/Renate Wilke-Launer, Lamuv Verlag, Vornheim 1987, S. 9-13]

 

Der § 218 als Unterdrückungsinstrument

 

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper wird uns Frauen nicht gewährt. Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit ungewollten Schwangerschaften. Dabei ist die Frage keine humanitäre, wie so oft hervorgebracht wird. Denn das Recht auf Schwangerschaftsabbruch wird nicht nach Maßstäben berechnet, ab wann ein menschlicher Fötus Mensch sei oder nicht, sondern nach knallharten bevölkerungspolitischen Erwägungen.

So gibt es in vielen Ländern den Zwang zur Sterilisation, sogenannte Antischwangerschaftsimpfungen tun ihr übriges. Bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden in mehreren industrialisieren Ländern Mädchen, die man für behindert hielt, zwangssterilisiert. [vgl. Judith Mackay, Der Fischer Atlas, Sexualität, FfM 2000, S. 108]

Obwohl Vasektomie ein viel kleinerer Eingriff ist, sind drei Mal so viele Frauen wie Männer sterilisiert.

Bei dem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen geht es darum, die Frau in ihren eigenen Rechten zu beschneiden und die Entscheidung, ob sie ein Kind will oder nicht, aus ihren Händen zu nehmen. Es ist auch ein gutes Mittel für die Kapitalistenklasse, um die Monogamie und die bürgerliche Familienordnung aufrechtzuerhalten.

In 15 Ländern der Welt ist Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen verboten, in vielen Ländern benötigen Frauen zum Schwangerschaftsabbruch die Zustimmung ihres Mannes. [vgl. RW 28/2000, S. 183] Weltweit sind etwa 50% der Schwangerschaften ungeplant und etwa 25 % absolut unerwünscht.[vgl. Judith Mackay, S. 108]

Die Hürden, die die Frau nehmen muß, um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, sind groß.

So ist auch der Kampf gegen den § 218 eine wichtige Forderung zur Befreiung der Frau.

 

Nach dem Vorbild des französischen „Mouvement pour la Libération des Femmes“, der 1970 mit öffentlichen Selbstbezichtigungen für die Freigabe der Abtreibung gefochten hatte, bekannten sich am 3. Juni 1971 im „Stern“ 374 Frauen, Schwangerschaften abgebrochen zu haben. Die Selbstbezichtigungskampagne unterschrieben zehntausende und es folgten große Demonstrationen. 1974 bezichtigten sich im „SPIEGEL“ 329 Ärztinnen und Ärzte, „Frauen ohne finanziellen Vorteil zur Abtreibung verholfen“ zu haben. „Ich war Komplize einer Abtreibung“, was in mehreren Fällen zur Anklage führte. [vgl. Informationen zur politischen Bildung Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 28]

Auf Druck der Bevölkerung, besonders der Frauen, beschloß das Parlament am 26.April 1974 die Einführung einer Fristenregelung zum legalen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft. Auf Betreiben der CDU/CSU kam dies 1975 vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte die Fristenregelung als unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und damit für rechtswidrig.

Daraufhin verabschiedete die Bundesregierung 1976 die sogenannte Indikationslösung. Danach ist  Abtreibung nur zulässig, wenn bestimmte Indikationen vorliegen, und zwar folgende:

n     medizinische (Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren)

n     embryopathische (Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren wegen zu erwartender schweren Schädigung des Kindes)

n     kriminologische (Schwangerschaft durch Vergewaltigung) oder

n     soziale (schwerwiegende Notlage der Schwangeren).

Durch Zwangsberatungen unter hohem moralischen Druck müssen die Frauen rechtfertigen, warum sie die Schwangerschaft abbrechen wollen. Nur wenn Indikationen glaubhaft gemacht werden können, darf die Frau abtreiben.

Der § 218 Strafgesetzbuch erklärt den Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen als Ausnahme an, er bleibt jedoch strafbar.

Trotz der Hürden und des noch größeren moralischen Drucks gegen Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, haben in Deutschland im Jahr 2001 offiziell registriert im 1. Quartal 2002 35.700, im 2. Quartal 33.400 und im 3. Quartal 31.200 Schwangerschaftsabbrüche stattgefunden. [vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen vom 5. Juli 2002, 18. September 2002, 17 Dezember 2002] Die inoffiziellen Zahlen liegen wahrscheinlich weit höher. Interessanterweise waren knapp die Hälfte verheiratete Frauen. Unter dem moralischen Druck in der hiesigen Gesellschaftsordnung ist es nicht verwunderlich, dass die Frauen normalerweise nicht über Schwangerschaftsabbrüche sprechen.

Weltweit werden tagtäglich nach Schätzungen 150.000 Schwangerschaften abgebrochen, ein Drittel davon unter unsicheren Bedingungen. [vgl. Judith Mackay, S. 42]

Jedes Jahr sterben nach Schätzungen 200.000 Frauen an den Folgen des illegalen Schwangerschaftsabbruchs. [vgl. RW 28/2000, S. 183]

Seine Ergänzung findet der § 218 in dem Umgang mit Verhütungsmitteln. Man schätzt, dass weltweit 300 Millionen Paare keine Möglichkeit der Geburtenkontrolle haben. Nur 53% der Menschen benutzen Verhütungsmittel. [Tabelle, nach eigener Berechnung, vgl. in: Judith Mackay, S. 42] Dies liegt einmal am mangelnden Zugang, dann an den Kosten und schließlich auch an mangelnder Aufklärung.

 

Wir sind der Meinung, jede Frau hat das Recht, selbst über ihren Körper zu entscheiden. „Mein Bauch gehört mir“ ist weiterhin eine aktuell Forderung. Deshalb fordern wir die ersatzlose Streichung des § 218 StGB und kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Wir wollen über unser Leben und unseren Körper selbst entscheiden und nicht Manövriermasse imperialistischer Bevölkerungspolitik sein.

 

Prostitution

 

Wie bereits beschrieben, findet die auferzwungene Monogamie der bürgerlichen Familienordnung ihre notwendige Ergänzung in der Prostitution. Finden die Männer keine Befriedigung in der Ehe, suchen sie Abwechslung oder gehen sie einfach Machtwünschen nach, die dem unnatürlichen Umgang mit der Sexualität in unserer Gesellschaft entspringen, kaufen sie sich eine Frau, ein Mädchen, einen Mann oder Jungen.

In den letzten hundert Jahren ist die offiziell erfaßte Prostitution in einem unermeßlichen Umfang gestiegen. Nach einer Internetumfrage geben 34% an, 11-50 Mal Sex gekauft zu haben, 14% sogar 101-500 Mal, 93% haben sich schon mehrmals Sex gekauft und 2% sogar mehr als 500 Mal. [vgl. Judith Mackay, S. 66]

In Deutschland gibt es offziell ca. 400 000 berufsmäßige Prostituierte, die noch durch Gelegenheitsprostituierte ergänzt werden. Allein in der Bundesrepublik Deutschland wird der jährliche Umsatz mit der Prostitution auf über 10 Milliarden Mark geschätzt. Der Gesamtumsatz der Sexindustrie, also der von Prostituierten, sowie Bars, Clubs, Pornofilmen, Pornomagazinen u.s.w. dürfte erheblich höher liegen. Etwa 50-60% der Prostituierten bieten ihre Dienste in Bordellen an, ca. 20% auf der Straße und der Rest als Begleithostessen, in Privatwohnungen o.ä. Die „Praktiken“, die erwartet werden, sind unterschiedlich und es hängt natürlich von den Arbeitsbedingungen der Prostituierten ab, was sie tun muß. Über 80% der „Freier“ (der Name ist natürlich wieder Ausdruck patriarchalischer Verhältnisse) wollen "normalen" Sex, wobei 70% Fellatio erwarten. Immerhin wollen 20% SM-Praktiken und 10% Analverkehr. [vgl. http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon/prostitution.html]

Dass sich Männer so oft Frauen kaufen, drückt einmal mehr aus, dass die Monogamie zur Doppelmoral führt. Mit Liebe - wie von den Bürgerlichen gefordert - hat das nun wirklich nichts mehr tun, auch wenn das weiterhin auf den Fahnen der Kapitalistenklasse steht. Die individuelle Geschlechtsliebe kann erst bestehen, wenn die Einzelfamilie aufhört, wirtschaftliche Einheit zu sein und damit die erzwungene Monogamie aufhört zu existieren.

Der Mann müsse seine sexuellen Bedürfnisse ausleben, heißt es immer. Dass die Frau die gleichen sexuellen Bedürfnisse hat wie der Mann, spielt dabei keine Rolle. Das patriarchale System zwingt die Frau, ihre sexuellen Bedürfnisse gewaltsam zu unterdrücken. Davon ist ihr gesellschaftliches Ansehen und oft auch die Möglichkeit der Eheschließung abhängig. [vgl. Bebel, S. 245]

Durch die bürgerliche Familienordnung sind die Menschen gezwungen, ihre Sexualität und intimsten Bedürfnisse den moralischen Vorstellungen der Herrschenden zu unterwerfen. Die Männer können zum Teil dieser Tabuisierung und Hemmung ihrer sexuellen Bedürfnisse durch Ventile wie die Prostitution scheinbar entkommen. Die Frauen, gehen sie „fremd“ oder lassen sich gar scheiden, sind großem sozialem und moralischen Druck ausgesetzt. Was bei Männern Recht ist, ist bei den Frauen „Unrecht, Unmoralität und Verbrechen“. [vgl. Bebel, S. 248]

Der unterdrückende Umgang mit der Sexualität vorallem der Frauen wirkt natürlich auf das Selbstbewußtsein der Frauen. Labilität und Krankheiten finden sicherlich eine ihrer Ursachen darin. Doch ist die Aufrechterhaltung der auferzwungenen Monogamie und die bürgerliche Familienordnung gerade von dem Verhalten der Frauen mit ihrer Sexualität abhängig, wodurch weiterhin die Propagandamaschinerie zur Aufrechterhaltung des bürgerlichen Frauenbildes läuft. Nur zu oft hört man, dass die sexuellen Bedürfnisse der Frauen geringer sind als die der Männer. Wem nützt das?

Dem herrschenden System ist klar, dass das System der Monogamie durch die Prostitution ergänzt werden muß.

Eine eklatante Doppelmoral ist natürlich die Folge. Die herrschende Religion und Moral verurteilen die Prostitution, die Gesetze bestrafen ihre Begünstigung und doch duldet und schützt sie der Staat. [vgl. Bebel, S. 251] Denn die Prostitution ist eine notwendige Institution des Kapitalismus.

Die rechtliche Situation der Prostituierten hat sich auch durch die soziale Bewegung der Prostituierten hinsichtlich ihrer Rechtsposition in letzter Zeit verbessert. Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz: Prostituiertengesetz - ProstG, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sind sie in einer ganzen Reihe von Beziehungen als Angestellte zu betrachten. Sie sind somit unter anderem auch sozial- und krankenversichert.

Ergänzend ist die Zuhälterei weiterhin gemäß § 181a StGB unter Strafe gestellt. [vgl. http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon/prostitution.html]

Wir begrüßen die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Prostituierten. Doch greifen diese Gesetze nur für eine Minderheit der Frauen, denn der Großteil der Prostituierten arbeiten in illegalen Verhältnissen.

Wir befürworten jede Verbesserung der Lebenssituation der Prostituierten, denn sie sind die Opfer dieses unmenschlichen Systems. Doch erkennen wir die soziale Ursache der Prostitution, gegen die wir entschieden vorgehen.

„Zum Unterschied von den Anarchisten erkennen die Marxisten den Kampf für Reformen an, d.h. für solche Verbesserungen in der Lage der Werktätigen, bei denen die Macht nach wie vor in den Händen der herrschenden Klasse bleibt. Doch gleichzeitig führen die Marxisten den entschiedensten Kampf gegen die Reformisten, die direkt oder indirekt das Streben und das Wirken der Arbeiterklasse auf Reformen beschränken wollen.“ [Lenin, Werke Bd. 19, S. 363]

Der überwiegende Teil der Prostituierten gehört zu den untersten Schichten der Arbeiterklasse. Sie verkaufen nicht nur ihre Arbeitskraft wie jede andere Arbeiterin, sondern auch noch oft unter den schlechtesten Bedingungen. Der Großteil sind Kinder, Arme, Drogenabhängige, von Zuhältern kontrolliert, verschleppt, ohne rechtlichen Schutz oder Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung.[vgl. Judith Mackay, S. 111] Das Leben dieser Frauen ist dem herrschenden System egal. Die hilflose Situation der Frauen und Mädchen wird knallhart ausgenutzt. Mit der Prostitution werden zwei Fliegen mit einer Klatsche geschlagen: es wird ein Riesengeschäft mit dem Sex gemacht und sie dient der Aufrechterhaltung der bürgerlichen Familienordnung.

 

„Gleichberechtigung“ von Mann und Frau in der BRD

 

In der BRD kann im Wesentlichen von einer den bürgerlichen Verhältnissen entsprechenden formal-juristischen Gleichstellung der Frauen gesprochen werden. Die wichtigsten Etappen dabei waren folgende:

n     1949 wurde mit dem Grundgesetz Artikel 3 II die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben

n     1953 wurde mit Artikel 117 I Grundgesetz sämtliches dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung widersprechendes Recht außer Kraft gesetzt

n     1955 wurden die Frauenlohngruppen für gesetzwidrig erklärt (aber gleichzeitig die Leichtlohngruppen eingeführt)

n     1958 wurde das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau verabschiedet. Nunmehr durfte die Ehefrau unabhängig von der Zustimmung des Ehemanns arbeiten, jedoch mit dem Zusatz „soweit ihre Ehe- und Familienpflichten nicht darunter leiden“

n     1974 wurde die Volljährigkeit und Ehemündigkeit von Männern und Frauen auf 18 Jahre vereinheitlicht (vorher war es möglich, dass Mädchen schon mit 14 Jahren heiraten)

n     1976 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend geändert, dass von nun an auch der Geburtsname der Frau Familienname werden durfte

n     1977 wurde das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts verabschiedet. Danach sollte die Arbeitsverteilung in einer Ehe in „gegenseitigem Einvernehmen“ zu regeln sein. Beide Ehegatten sind „berechtigt, erwerbstätig zu sein“ und haben „bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen“. Bei Scheidungen wurde das „Schuldprinzip“ durch das „Zerrüttungsprinzip“ ersetzt.

n     Ab Juli 1979 standen Arbeiterinnen nach den Mutterschutzfristen vor (sechs Wochen) und nach der Geburt (acht Wochen) ein viermonatiger Mutterschaftsurlaub zu, für dessen Dauer vom Staat ein Lohnersatz bis zu 750 DM pro Monat gezahlt wurde.

n     1980 wurde das arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz verabschiedet. Dies sieht die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz vor. Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral gestaltet werden. Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt.

n     1982 wurde Erziehungsurlaub und -geld für alle Mütter oder Väter, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen, eingeführt.

n     In den 90er Jahren wurde das Erb- und Unterhaltsrecht für eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt.

n     1994 wurde dem Art. 3 Grundgesetz der Artikel II hinzugefügt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

n     1994 trat ein neues Familiennamensrechtsgesetz in Kraft. Nun besteht die Möglichkeit für beide „Heiratswilligen“, ihren Geburtsnamen in der Ehe fortzuführen.

n     In den 90ern wurde die Vergewaltigung in der Ehe verboten und unter Strafe gestellt.

Die gesellschaftlichen Ursachen der Unterdrückung der Frau können natürlich nicht durch eine formal-juristische Gleichstellung von Männern und Frauen beseitigt werden. Letztlich doktert das bürgerliche System an den Symptomen herum, deren Ursache nur durch die Beseitigung der kapitalistischen Verhältnisse behoben werden kann.

So hilft keine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung, wenn bevorzugt Männer eingestellt werden. So hilft kein Verbot der Frauenlohngruppen, wenn stattdessen Leichtlohngruppen in erster Linie für Frauen eingeführt werden. So hilft auch das gleichberechtigste Scheidungsrecht nichts, wenn die ökonomische Abhängigkeit der Frauen von den Männern fortbesteht.

Es darf auch nicht übersehen werden, dass auch die formal-juristische Gleichstellung von Mann und Frau ihre klaren Grenzen kennt. So ist weiterhin das Aufenthaltsrecht vieler Ausländerinnen ohne eigene Berufstätigkeit in den ersten vier Jahren an die Ehe mit dem Mann gekoppelt, der über ein solches Aufenthaltsrecht verfügt. Geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen ist bis heute nicht als Asylgrund anerkannt. Der § 218 besteht fort.

Um nur einige Beispiele zu nennen.

Es bleibt dabei, dass die formal-juristische Gleichberechtigung im Kapitalismus die sozial bedingte doppelte Ausbeutung und Unterdrückung der Frauen nur beschönigen, aber nie beseitigen kann.

 

Frauen- und Familienpolitik in der DDR

 

Die Frauen- und Familienpolitik der DDR war in ihren Anfängen durchaus von fortschrittlichen Beschlüssen und Gesetzen geprägt. So stellte die DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1949 zum ersten Mal in der deutschen Geschichte Männer und Frauen rechtlich gleich. Im „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ von 1950 wurde die Gleichstellung auf das Familienrecht erweitert. Es gab staatliche Unterstützung für kinderreiche Mütter, fast alle Berufsfelder waren für Frauen offen, eheliche wurden den nichtehelichen Kindern gleichgestellt und die Einrichtung von Kindergrippen ermöglichte es den Frauen tatsächlich, am Arbeitsprozess teilzuhaben.

Es ging in den Anfangen auch darum, die private Organisation der Hausarbeit zugunsten von gesellschaftlichen Einrichtungen aufzuheben. So wurden nicht nur Kinderkrippen und Kindergärten eingerichtet, es gab Großwäschereien und öffentliche Speiseanstalten. Hochwertige und moderne Reinigungs- und Haushaltsgeräte wurden entwickelt. Sogenannte Heinzelmännchen erledigten Reiniguns- und Pflegearbeit im Haushalt.

Die Vergesellschaftung der privaten Hausarbeit diente dem Zweck, die Frauen von der primitiven Hausarbeit zu befreien und so große Kräfte freizusetzen, die in anderen Bereichen viel sinnvoller, produktiver und zum Nutzen der Entwicklung der ganzen Gesellschaft eingesetzt werden können.

Doch der Revisionismus machte sich auch in der Frauen- und Familienpolitik der DDR breit, indem sie arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitischen Zielen unterworfen wurden.

n     Schon in der Verfassung der DDR von 1949 hieß es, „dass die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann“ [Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kongreß-Verlag, Berlin 1949, S. 17]

n     Die Eheverordnung von 1955 sah vor, bei jeder Scheidung „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. [in: Gisela Helwig, Frau und Familie in beiden deutschen Staaten, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1982, S. 55]

n     1960 behauptete das ZK der SED in Thesen zum Internationalen Frauentag: “Die Gleichberechtigung der Frau ist eine der größten Errungenschaften unserer Republik...Damit haben die deutschen Frauen zum ersten Mal ihr wahres Vaterland gefunden“ [in: Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität, Hrsg. Frauen und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 1997, S. 114]

Dabei war die doppelte Ausbeutung der Frau Realität! Die DDR-Frauen waren kaum in industriellen und hochqualifizierten technischen Berufen zu finden. So waren Ende der 60er Jahre im Sozialwesen 91,8%, im Gesundheitswesen 83,1%, im Bildungswesen 77%, im Handel 72% und im Post- und Fernmeldewesen  68,9% Frauen tätig. Deutlich unterrepräsentiert waren Frauen hingegen in der Industrie, im Handwerk, in der Bauwirtschaft, in der Land und Forstwirtschaft und im Verkehrswesen. [vgl. Hildegard Maria Nickel, Ein perfektes Drehbuch, in: Schwarz/Zenner, Wir wollen mehr als ein ‘Vaterland’, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg 1990, S. 75f.]

Auch die Hausarbeit war weiterhin in erster Linie Angelegenheit der Frauen. So leisteten die Frauen in der DDR 1965 durchschnittlich 37,7 Stunden und die Männer 5,5 Stunden Hausarbeit. Das sind 79,4% gegenüber 11,6% zuungunsten der Frauen.

Wie in der BRD war auch in der DDR offensichtlich, dass je höher man die Karriereleiter schaute, desto weniger Frauen vertreten waren, sei es in hohen Positionen in der SED, in Staat oder Betrieben.

n     1960 forderte das ZK der SED von den Frauen „ein schönes, harmonisches Familienleben, in dem die Kinder in einer sittlich sauberen Atmosphäre bei Spiel und Lernen zu tüchtigen, fröhlichen Menschen heranwachsen können.“ [Grußadresse des Zentralkomitees an die Frauen der DDR, 8. März 1960, in: Dokumente der SED, Bd. VIII, Berlin 1962, S. 25f.]

n     Oder auch „...nur der Aufbau des Sozialismus wird es ermöglichen, die doppelte Last der Frauen zu vermindern.“ [Protokoll des V. Parteitages der SED, S. 214]

n     Das Familiengesetzbuch der DDR von 1966 [FGB] trug den Ehegatten auf, ihre Beziehungen zueinander so zu gestalten, „dass die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann“.

n     In den 70er stärkte man die bürgerliche Familienordnung und die Rolle der Frau als Mutter, indem die Mutterschutzfristen immer länger wurden, je mehr Kinder die Frau bekam. War das Kind krank, bekam sie bezahlten Urlaub. Für Eheschließungen wurden Kredite gewährt und deren Rückzahlungen verringerten sich bei steigender Kinderzahl.

Im DKP-Verlag 1973 erschien ein Bericht zur Situation von Ehe und Familie in der DDR. Als positive Beschreibung der DDR gedacht, wird die Familienordnung wie folgt dargestellt: „Die Mehrheit der Bevölkerung der DDR geht eheliche Bindungen ein und behält sie, trotz mancher Konflikte, zu rund 80 Prozent lebenszeitlich bei, obgleich der traditionelle ökonomische Zwang zur Monogamie auf Lebenszeit weitgehend fortgefallen ist.“ [Brigitte Gering, Harald Wessel, „Bis dass der Tod Euch scheide...“ in Forum Berlin, Heft 2/1971, S. 21, zitiert aus: Walter Hollitscher, Sexualität und Revolution, Verlag Marxistische Blätter Frankfurt/Main 1973, S. 117] Und dann weiter: „Die monogame und stabile Ehe ist erstens die beste soziale Einheit zur Zeugung, psychischer Betreuung und Erziehung von Kindern, zweitens eine wichtige Quelle ökonomischer und sozialer Sicherheit und Geborgenheit, drittens eine gesellschaftliche Einheit zum wirkungsvollen Training richtiger zwischenmenschlicher Verhaltensweisen, viertens ein für das gesellschaftliche Leben wichtiges tabufreies Kommunikationsfeld, fünftens eine ideale sozialpsychologische Struktur zur gegenseitigen geistigen Anregung, zur Selbstverwirklichung des Individuums und damit zur Gleichberechtigung sowie sechstens eine dauerhafte Form zur menschenwürdigen Realisierung der Sexual- und Geltungstriebe. Die individuellen und gesellschaftlichen Vorteile einer solchen Form des intimen Zusammenlebens liegen auf der Hand. Deshalb gehen die meisten heiratsfähigen Bürger der DDR eine eheliche Bindung ein. Und deshalb schützen Staat und Gesellschaft den Bestand einer Familie, die ihren Angehörigen Lebensfreude im Sinne des sozialistischen Humanismus gewährleisten.“ [ebenda S. 21f., zitiert aus ebenda, S. 117]

Das System der DDR war in einer Krise. Man benutzte die Frauen und Familienpolitik zu deren Bewältigung. Statt die bürgerliche Familienordnung aufzulösen und die Vergesellschaftung auch der privaten Organisation des menschlichen Lebens zu fördern, wurde die Frau in ihrer Mutterrolle gestärkt. Es ging nicht um den Aufbau des Sozialismus und die Befreiung der Frau, sondern um die Aufrechterhaltung des revisionistischen Systems in der DDR.

 

Die Frau im deutschen Faschismus

 

Ein krasses Beispiel für die Unterwerfung der Frauenpolitik unter imperialistische Interessen ist der deutsche Faschismus. Das Frauenbild der Faschisten sah die Frau als Mutter. So sagte Hitler auf dem „Reichsparteitag“ der NSDAP am 8. September 1934 in Nürnberg vor der NS-Frauenschaft: “Was der Mann als Opfer bringt im Ringen seines Volkes, bringt die Frau an Opfern im Ringen um die Erhaltung dieses Volkes in den einzelnen Zellen (...). Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes.“ [in: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 12f.] Aufgrund des geplanten Angriffskriegs gegen die Sowjetunion war es für den deutschen Faschismus immens wichtig, dass die Frauen viele Kinder als zukünftige Soldaten gebiert. So gründeten die deutschen Faschisten auch 1933 den „Muttertag“ als „Ersatz“ für den Internationalen Frauentag. 1939 wurde das Mutterkreuz eingeführt, das jede Frau bekam, die mindestens 4 Kinder bekommen hat. Der Schwangerschaftsabbruch war absolut verboten und mit Zuchthausstrafen für die Frau bestraft und 1943 wurde die Todesstrafe für die Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch eingeführt. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruch galt jedoch nicht für alle Frauen, so waren jüdische und osteuropäische Frauen ausgenommen.

Die Faschisten wollten die Frau als Mutter und nicht als Teil der Gesellschaft. So verloren die Frauen das passive Wahlrecht, wurden aus dem öffentlichen Dienst gedrängt, ihr Zugang zu Universitäten wurde auf 10% der Neueinschreibungen beschränkt, sie durften nicht mehr Anwältin oder Richterin werden, im Gesundheitswesen keine leitende Position haben und wurden nicht mehr zur Habilitation (als Voraussetzung für eine Professur) zugelassen.

Im Scheidungsrecht sonst sehr strikt, galt die Unfruchtbarkeit der Frau oder ihre Weigerung, Kinder zu bekommen, als anerkannter Scheidungsgrund.[vgl. Informationen zur politischen Bildung, Nr. 254, Frauen in Deutschland, 1997, S. 14]

Die ausschließliche Rolle der Frau als Mutter konnte der Faschismus aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen nicht aufrechterhalten. In den Vorbereitungen des 2. Weltkriegs stieg der Anteil von Arbeiterinnen in der Industrie von 32,8% 1935 auf 39% im Jahr 1939. 210.000 schulentlassene Mädchen mußten 1939 ein Pflichtjahr auf dem Land und in kinderreichen Familien leisten. [vgl. ebenda]

Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde die ganze „Mutterpolitik“ der Faschisten über den Haufen geworfen. Frauen mußten überall einspringen, wo Bedarf war. Sie waren sogar zu militärischen Hilfsleistungen verpflichtet. Ab 1940/41 wurden Frauen zu Telefonistinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen ausgebildet. Nachdem die Propaganda um freiwillige Flakhelferinnen erfolglos blieb, verpflichtete man 1943 rund 45.000 Frauen des Reichsarbeitsdienstes. Im Sommer 1944 wurde von den Frauen der „totale Kriegseinsatz“ gefordert. Die Zahl der Wehrmachtshelferinnen wurde von 150.000 auf 300.000 verdoppelt. Im Frühjahr 1945 waren etwa 500.000 Frauen beim faschistischen Militär.

Im Faschismus zeigte der deutsche Imperialismus die totale Ausbeutung der Frauen.

 

 

Die Krise der bürgerlichen Familienordnung

 

Das kapitalistisches System hat seine höchste Stufe, den Imperialismus, erreicht. Wir befinden uns in der Phase des Übergangs des Imperialismus zum Sozialismus. Die sozialistische Revolution ist zur objektiven Notwendigkeit geworden. Die Entwicklung der Produktivkräfte findet ihre Grenzen im Rahmen des imperialistischen Systems und wird gehemmt. Jegliche Versuche der Herrschenden, diesen Prozess mittels schärferer Ausbeutung der Arbeiterklasse oder durch Kriege aufzuhalten, können die Tatsache nicht ändern, dass das kapitalistische System zumindest objektiv das Geschichtliche gesegnet hat.

Die Krise des Kapitalismus hat seine Wirkung. So ist auch die bürgerliche Familienordnung in der Krise. So sehr die Kapitalistenklasse auch ihre Propagandamaschine zu ihrer Aufrechterhaltung laufen läßt, sie produziert den Zerfall der bürgerlichen Familienordnung selbst.

Der Imperialismus produziert weltweite Familienlosigkeit der Massen in Verbindung mit Massenarbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Landflucht, Leben in Slums, Wanderarbeit, Flüchtlingsbewegung und Kriegen.

Wenn wir die Auflösung der bürgerlichen Familienordnung fordern, fordern wir nur etwas, was längst im Begriff ist zu zerfallen.

Die Zahl der Eheschließungen ist wie der Moralzustand einer Gesellschaft einzig von ihrer materiellen Grundlage abhängig. [vgl. Bebel, S. 200] Seit 1972 übersteigt die Rate der Auflösung von Ehen permanent die Rate der Eheschließungen.

Auch Geburten werden von ökonomischen Zuständen beherrscht. In der BRD lag die Sterberate schon ab 1975 höher als die Geburtenrate. Nach einem Hoch Anfang der Neunziger ist die Geburtenrate wieder niedriger als die Sterberate. Die Sterberate übertraf auch in der DDR die Geburtenrate ab 1989. [vgl. Datenreport 1997, Hrsg. Statistisches Bundesamt, Bonn 1997, S. 31, Statistisches Jahrbuch 1998, S. 68, eigene Berechnungen]

Im Durchschnitt gebiert eine Frau in Westeuropa zwischen 1-1,9 Kinder im Leben. [vgl. Judith Mackay, S. 45]. In Deutschland bekommt jede Frau im Schnitt 1,34 Kinder. [vgl. Berliner Zeitung vom 22. Januar 2003] Das heißt, die Menschen vermehren sich weniger, die Menschen nehmen also in den industrialisierten Staaten ab. Die Krise der bürgerlichen Familienordnung äußert sich also darin, dass das System nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu reproduzieren.

Hinzukommt die gestiegene Unfruchtbarkeit der Menschen. 70 Millionen Paare weltweit können keine Kinder bekommen. Zu 40% liegt das an den Männern. [vgl. Judith Mackay, S. 46]. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies einmal an Umwelteinflüssen liegt, aber auch an Stresssituationen, der verstärkten Belastung auf der Arbeit beziehungsweise an dem gesellschaftliche und finanzielle Druck als Arbeitsloser. Aber auch der menschenfeindliche Umgang mit Sexualität im kapitalistischen System wird Grund dafür sein, dass die Menschen immer weniger in der Lage sind, sich zu vermehren.

Folglich nehmen die Familien als wirtschaftliche Einheit der bürgerlichen Familienordnung quantitativ ab. 1997 bestanden nur noch 28,2% der Haushalte in Deutschland aus einer Eltern/Kind-Familie. 27,9% sind Paare ohne Kinder und Single-Haushalte machen 36,5% aus. [vgl. Statistisches Bundesamt, Statistische Jahrbücher]

Haben in Deutschland ausnahmsweise Familien viele Kinder, führt dies zu einer Verarmung, was wiederum Ursache dafür ist, dass die Menschen weniger Kinder bekommen wollen. Denn 31,4 % der Familien mit drei und mehr Kindern leben heute in den alten Bundesländern unter der Armutsgrenze, in den neuen Bundesländern sogar 46,2%. [vgl. Datenreport 1997, Hrsg. Statistisches Bundesamt, Bonn 1997, S. 524]

 

Die vermehrte sexuelle Gewalt entreißt der bürgerlichen Ehe und Familienordnung endgültig den Boden. So werden jährlich etwa vier Millionen Frauen von ihren Ehemännern mißhandelt - jede zweite Frau gab bei einer Untersuchung des Sozialministeriums Nordrhein-Westfalen an, dass ihr Mann ihr gegenüber schon Gewalt angewendet habe; im Jahr 2002 wurde in NRW die Polizei 14.300 mal wegen „häuslicher Gewalt“ gerufen. In diesem Zuge wurden rund 4900 Ehemänner aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Seit der Änderung des Polizeigesetzes im Jahre 2002 ist es möglich, dass die Polizei nun Schlägern ein 10-tägiges Hausverbot erteilen kann und ihnen für diese Zeit auch der Schlüssel weggenommen wird. [vgl. WAZ vom 30.01.03, S. 1] 24.000 Frauen suchen jedes Jahr Schutz in einem Frauenhaus. 300.000 Kinder werden jährlich sexuell mißhandelt [vgl. Armut von Frauen, gewollt, gefördert, hingenommen?, Hrsg. Diakonisches Werk, Berlin 1989, S. 18; Sexueller Mißbrauch, Hrsg. Wildwasser, Marburg 1988, S. 10]

Wie bereits beschrieben, wird die proletarische Frau massenhaft in den Arbeitsprozess gedrängt, wodurch die Grundlage der bürgerlichen Familienordnung in der proletarischen Familie nicht gegeben ist.

Die bürgerliche Familienordnung ist in der Krise, sie ist sogar schon im Zerfall begriffen. Der Staat versucht, durch Familienförderprogramme diesen Zerfall aufzuhalten, dabei produziert er ihn selbst. Die Krise äußert sich darin, dass die kapitalistische Gesellschaft unfähig ist, sich selbst zu reproduzieren. Denn dies ist ja Aufgabe der bürgerlichen Ehe und Familie im Kapitalismus.

„So furchtbar und ekelhaft nun die Auflösung des alten Familienwesens innerhalb des kapitalistischen Systems erscheint, so schafft nichtsdestoweniger die große Industrie mit der entscheidenden Rolle, die sie den Weibern, jungen Personen und Kindern beiderlei Geschlechts in gesellschaftlich organisierten Produktionsprozessen jenseits der Sphäre des Hauswesens zuweist, die neue ökonomische Grundlage für eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter.“ [MEW Bd. 23, S. 514]

 

 

Bürgerliche und proletarische Frauenbewegung

Die proletarischen Frauenbewegung

 

Die proletarische Frauenbewegung in Deutschland nahm ihre Anfänge Ende des 19. Jahrhunderts. [vgl. Zetkin, S. 120] Eine große Rolle spielte dabei auch die I. Internationale, die von Marx und Engels gegründet wurde und hervorhob, dass die Frauen als Mitträgerinnen der Arbeiterbewegung organisiert werden müssen. [vgl. ebenda, S. 120f.] Die Kämpfe der proletarischen Frauen sollten in den Kampf zur Befreiung der Arbeiterklasse eingebunden werden. Es wurde die Notwendigkeit erkannt, eine gemeinsame Organisation und einen gemeinsamen Kampf der Arbeiterklasse ohne Unterschied des Geschlechts zu entwickeln. Die Frage der Befreiung der Frau ist keine Angelegenheit nur der Frauen, denn sie hängt zusammen mit der sozialen Frage, die alle Unterdrückten, ob Frau oder Mann, angeht. Die I. Internationale kämpfte für die Würdigung der Frau als einer voll gleichberechtigten und gleichverpflichteten Mitstreiterin im Klassenkampf. [vgl. Zetkin, S. 142] Der Einfluß der I. Internationale ist also entscheidend dafür gewesen, dass die sich sammelnde Vorhut des deutschen Proletariats in bezug auf die industrielle Frauenarbeit die Lehren der Klassenlage verstehen lernte. Wesen wie Wirken der I. Internationale ist die Fortsetzung des gewaltigen revolutionären Gedankens des „Kommunistischen Manifest“ von Marx und Engels mit dem Ziel, die soziale Welt zu verändern. [vgl. Zetkin, S. 90f.]

Für die proletarische Frauenbewegung ging es nicht darum, um die Pflicht und das Recht der Arbeit zu kämpfen. Es war der grausamste Zwang zur Arbeit und die Frauen waren in den schlechtesten Arbeitsverhältnissen mit der niedrigsten Bezahlung. Der proletarischen Frauenbewegung ging es um den Schutz gegen das Übermaß kapitalistischer Ausbeutung. [vgl. Zetkin, S. 49] Denn die Ausbeutung von Frauen und Kindern in den Fabriken wurde genutzt, um männliche Arbeiter zu ersetzen und die Löhne allgemein zu drücken, aber im besonderen Maße natürlich die Löhne der Frauen und Kinder. Wie bereits beschrieben, sind wir der Meinung, „ dass die Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen in die Produktion eine ihrem Wesen nach fortschrittliche Erscheinung ist“ [Lenin, Die Entwicklung des Kapitalismus in Rußland, Werke Bd. 3, S. 563]

„Wir betrachten die Tendenz der modernen Industrie, Kinder und junge Personen, von beiden Geschlechtern, zur Mitwirkung an dem Werke der sozialen Produktion herbei zu ziehen, als eine progressive, heilsame und rechtmäßige Tendenz, obgleich die Art und Weise, auf welche diese Tendenz unter der Kapitalherrschaft verwirklicht wird, eine abscheuliche ist.“ [Der Vorbote, Organ der Internationalen Arbeiter-Association 10/1866, S. 149]

Es kann nicht Forderung der proletarischen Frauenbewegung sein, die Frauen vom Produktionsprozeß fernzuhalten. Damit die Frau unabhängig und wirklich gesellschaftliches Wesen wird, ist die Einbindung in den Arbeitsprozeß Voraussetzung. Die Forderung nach Schutzrechten für Frauen und Kinder ist allerdings seit Beginn der proletarischen Frauenbewegung elementar für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Frauen auch im Kapitalismus. Weiter ist der Kampf um humane Arbeitsbedingungen ein Kampf für die Befreiung der Arbeiterklasse im allgemeinen.

„Wir betrachten die Beschränkung der Arbeitszeit als eine Vorbedingung, ohne welche alle weiteren Versuche zur Verbesserung und Befreiung fruchtlos sich erweisen werden (...) Weiber ...sind mit aller möglichen Strenge von aller Nachtarbeit auszuschließen.“ [ebenda, S. 147]

Die proletarische Frauenbewegung zielt also auf Abschaffung jeglicher Ausbeutung und Unterdrückung im Kampf um den Sozialismus ab. „Die proletarische Frauenbewegung macht zu ihrer Hauptaufgabe nicht den Kampf für eine formale Gleichheit, sondern für die ökonomische und soziale Gleichheit der Frau“ [Lenin, Werke Bd. 30, S. 401]

„Eine wirkliche Gleichberechtigung von Frau und Mann kann nach meiner Überzeugung erst eine Wahrheit werden, wenn die Ausbeutung beider durch das Kapital beseitigt und die private Hausarbeit in eine öffentliche Industrie verwandelt ist.“ [MEW Bd. 36, S. 341]

 

Die bürgerliche Frauenbewegung

 

Die bürgerliche Frauenbewegung nahm ihren Ursprung in der Französischen Revolution am Ausgang des 18. Jahrhunderts mit der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ von Olympe de Gouge.

In der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 in Deutschland stand die bürgerliche Frauenbewegung auf mit den Forderungen nach Berufsfreiheit, Recht auf Bildung, Wahlrecht für Frauen und Recht aus soziale Betätigung. Erst mit der Novemberrevolution, dem ersten Versuch einer sozialistischen Revolution in Deutschland, wurden viele dieser Forderungen durchgesetzt, so das Frauenwahlrecht, das Koalitionsrecht, das Recht auf freie Berufswahl oder der 8-Stundentag.

Es ist eine Legende, dass die klassenbewußte proletarische Frauenbewegung organisatorisch aus der bürgerlichen Frauenbewegung hervorgewachsen ist. Ebensowenig sind die Anfänge der einen und anderen ideologisch miteinander verbunden gewesen. [vgl. Zetkin, S. 57]

„Die bürgerliche Frauenbewegung ist...das Kind der kapitalistischen Produktionsweise. Diese schafft die wirtschaftliche Grundlage, sie ist die tragende und treibende Kraft des Strebens nach der vollen sozialen Gleichberechtigung des weiblichen mit dem männlichen Geschlecht ... Die bürgerliche Frauenbewegung steht mit beiden Füßen auf dem Boden der bürgerlichen Gesellschaft und verteidigt ihn gegen das vordrängende Proletariat. Sie strebt lediglich danach, die bürgerliche Gesellschaft durch Lösung der rechtlichen und sozialen Bindungen zu reformieren, die das weibliche Geschlecht zum Vorteil des Mannes fesseln.“ [Zetkin, S. 146 und 148f.]

Die bürgerliche Frauenbewegung geht davon aus, dass die Frauen alle unterschiedslos die gleichen Interessen hätten. Sie beschränkt sich auf den Kampf gegen die Vorrechte des Mannes in der Gesellschaft, in Staat und Familie.

Die Forderungen der bürgerlichen Frauenbewegung sind folglich die rechtliche und soziale Gleichwertung und Gleichstellung der Frau mit dem Mann. Das waren lange in Deutschland die Forderungen nach gleichem Ehe- und Familienrecht. Bis heute wird gleiches Einkommen gefordert, die politische Gleichberechtigung und quotiert gleiche Repräsentierung gerade in hohen Positionen in Wirtschaft, Staat und Politik. Auch die Bildungsfrage war immer ein Thema der bürgerlichen Frauenbewegung.

Die bürgerliche Frauenbewegung erstrebt die Gleichberechtigung der Frauen als Reform des Kapitalismus. Sie will seine Herrschaft jedoch grundlegend erhalten, da die bürgerlichen Frauen zugleich Nutznießerinnen des Systems sind. Sie wollen nur genauso wie die bürgerlichen Männer von der kapitalistischen Ausbeutung profitieren. Demzufolge tragen sie auch mit ihren verkümmerten Forderungen zur Verwischung der Klassenunterschiede bei. Sie handeln im Interesse der bürgerlichen Gesellschaft und haben rein gar nichts mit der proletarischen Frauenbewegung gemein.

 

Die kleinbürgerliche Frauenbewegung steht zwischen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung. Denn das Kleinbürgertum wird durch die Monopolisierung des Kapitalismus in seinem imperialistischen Stadium massenhaft in das Proletariat gedrängt. Doch ist das Bewußtsein des Kleinbürgertums durch seine alten und teilweise noch fortbestehenden Privilegien geprägt. Es will seine alte Stellung in der Gesellschaft zurück haben und steht dadurch im Zweifel auf der Seite der bürgerlichen Frauenbewegung.

 

Die in der Studentenbewegung ab Ende der 60er Jahre gestellten frauenpolitischen Forderungen richteten sich in erster Linie gegen die bestehenden Machtstrukturen in Familie und Gesellschaft. Es ging den Frauen um den Abbau aller autoritären Strukturen, um antiautoritäre Erziehung und die sexuelle Revolution, wie das Recht auf den Orgasmus auch für die Frau. Der Kampf gegen den § 218 war als Teil des Kampfes für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein wichtiger Bestandteil der Frauenbewegung der 70er. In Kommunen wurden als Vorreiter der Bewegung viele Projekte gestartet, ein befreites Leben ohne patriarchalische Strukturen zu führen. Die Frauenbewegung schuf Frauenhäuser und Frauengruppen. Frauenzeitungen wie „Emma“ schossen aus dem Boden.

Doch die Versuche scheiterten an der idealistischen Vorstellung, individuell aus der bürgerlichen Gesellschaft ausbrechen zu können. Die patriarchalischen Verhältnisse wurden nur an der Oberfläche angegriffen, ihre Ursache, die kapitalistische Gesellschaftsordnung, wurde nicht gesehen. Weiter noch: der Grund für die Unterdrückung der Frauen wurde einzig und allein in den Männern als solche gesehen, sie wurden zum Feinbild Nr. 1 erklärt.

So erklärte die Begründerin von „Emma“, Alice Schwarzer: „Aber der Kern des Problems war für mich jetzt klar: Es gibt ein Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern, das sich durch alles zieht: durch Klassen, Rassen. Diese Ungleichheit zwischen Männern und Frauen scheint mir das Grundraster, auf dem alle anderen Machtverhältnisse beruhen. Wird es erschüttert, stürzen auch die anderen Hierarchien wie ein Kartenhaus zusammen.“ [Anne Dünnebier und Gert v. Paczensky, Das bewegte Leben der Alice Schwarzer, Köln 1998, S. 65]

Oder auch: „Die klassenmäßige Aufteilung der Familie mit dem Mann als Bourgeois und der Frau als Prolet - Herr und Knecht - impliziert die objektive Funktion der Männer als Klassenfeind“. [Resolution für die 23. Ordentliche Delegiertenkonferenz des SDS, November 1968, vorgelegt vom Aktionsrat zur Befreiung der Frau, Berlin, in: Ursula Linnhoff, Die Neue Frauenbewegung, Köln 1974, S. 42]

Weiteres Merkmal dieser Frauenbewegung war auch der immerwährende Versuch der Entpolitisierung der Frauen. Als Anfang der 80er Jahre viele Frauen an der Friedensbewegung gegen die Stationierung von atomaren Raketen in Deutschland teilnahmen, wurde dies als Verrat an der „Frauensache“ angesehen.

Mal wieder Alice Schwarzer: „Um so erstaunlicher ist es, dass Frauen wieder einmal ... ihre Sache im Namen des ‘großen Anliegens’ zurückstellen oder gar nicht erst in Angriff nehmen. Mehr noch: dass selbst Feministinnen das mitmachen und damit die Sache der Frau verraten:“ [Alice Schwarzer, 10 Jahre Frauenbewegung, So fing es an!, Köln 1981, S. 7]

Mit der Spaltung zwischen Männern und Frauen trägt die bürgerliche Frauenbewegung letztlich zur Stärkung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung und damit zur Aufrechterhaltung der patriarchalischen Strukturen bei. Denn sie beschränkt sich auf Veränderungen im Rahmen des Systems, greift die Ursache des Patriarchats, die Klassengesellschaft, nicht an. Sie erkennt nicht die Notwendigkeit, dass sich die Unterdrückten - egal welchen Geschlechts - gemeinsam von der Ausbeutung im Kapitalismus befreien müssen.

Mittlerweile sind viele aus der bürgerlichen Frauenbewegung der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts fest im System verankert. Nicht verwunderlich ist es dabei, dass Alice Schwarzer 1996 das Bundesverdienstkreuz erhalten hat. [vgl. RW 27/99, S. 99]

 

Instrumentalisierung der Frauenfrage

 

Die Kapitalistenklasse nutzte die Gelegenheit, die bürgerliche Frauenbewegung für ihre Zwecke einzubinden.

n     Die SPD nutzte bürgerliche Frauenbewegung als Rettungsanker, um ihren schwindenen Einfluß unter den Frauen wettzumachen. Mit angeblichen fortschrittlichen Forderungen für die Gleichberechtigung der Frau, wie die Forderung, „die vorhandene bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen solidarisch zu teilen“ [Frauenthemen, Informationen der SPD, Nr. 25, Hrsg. Vorstand der SPD, Bonn 1998, S. 3], vertieft sie die Spaltung zwischen Männern und Frauen und provoziert den offenen Konkurrenzkampf zwischen Arbeiterinnen und Arbeitern.

n     Auch die Quoten und Frauenförderprogramme, die von allen bürgerlichen Parteien mittlerweile geführt werden, sollen uns Frauen suggerieren, dass es „die da oben“ schon mit der Gleichberechtigung richten werden. Das Gegenteil ist der Fall. Es kann nicht unser Interesse sein, dass die Herrschenden ihre Positionen gleichberechtigt verteilen. Das interessiert uns gar nicht!

n     Was uns Arbeiterinnen und Arbeiter betrifft, sind wir Frauen im Namen der „Gleichberechtigung“ von der Flexibilisierung der Arbeitszeit, von Lohnabbau und dem Abbau sogenannter „beschäftigungshemmender“ Vorschriften betroffen. Es kann nicht unser Interesse sein, für Verschlechterungen unserer Lebensbedingungen einzutreten, um den Männern in der Form der Ausbeutung gleich zu sein. Wir Frauen sind schon doppelt unterdrückt und brauchen keine „Gleichberechtigung“ in Form von Nacht- und Schichtarbeit oder „flexiblen“ Arbeitsplätzen und -verhältnissen. Das hat mit den Interessen der Arbeiterklasse nichts zu tun!

n     Ebenso verhält es sich mit der Militarisierung der Gesellschaft, die im Namen der „Gleichstellung“ von Frau und Mann betrieben wurde. Mit einer propagandistischen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde erwirkt, dass Frauen nun auch in der Bundeswehr als Soldatinnen kämpfen dürfen. Auch an einer solchen „Gleichberechtigung“ können wir kein Interesse haben. Die imperialistische Armee ist ein Unterdrückungsorgan, das die Soldatinnen und Soldaten als Schießpulver verwendet und für die Durchsetzung der imperialistischen Interessen nutzt. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass Frauen auch militärisch kämpfen. Aber die Ursache der Unterdrückung der Frau liegt gerade in den gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen wir leben, und die Armee ist Instrument zur Aufrechterhaltung dieser Zustände. Militarisierung der Gesellschaft, Aufstockung der Armee und imperialistische Kriege führen immer zur Verschärfung der Ausbeutung und Unterdrückung der Arbeiterklasse. Die Frauen sind davon in besonderem Maße betroffen. Insofern haben wir auch kein Interesse an der Stärkung der Bundeswehr.

 

Die Maßnahmen, die die Herrschenden zur „Gleichberechtigung“ der Frauen leisten, dienen einzig und allein der Aufrechterhaltung des imperialistischen Systems. Wir wehren uns gegen die Instrumentalisierung der Frauenfrage und lassen uns nicht verarschen. Wir wissen, dass der Kampf um Gleichberechtigung nur mit der Perspektive der Überwindung der gesellschaftlichen Verhältnisse erfolgreich sein kann.

 

Die Frauenpolitik der Gewerkschaftsführung

 

Die Gewerkschaftsführung beschränkte ihre Forderung von jeher auf die formal-juristische Gleichberechtigung. So setzte sich die Gewerkschaft auch in den 50ern für das Verbot von Frauenlohngruppen ein, dass 1955 erwirkt wurde. Gegen die daraufhin von Unternehmerverbänden erlassene Einrichtung von „Leichtlohngruppen“ führte die Gewerkschaftsführung nie einen konsequenten Kampf.

Die Forderung gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist weiterhin aktuell, denn seit über 20 Jahren liegen die durchschnittlichen Löhne der Arbeiterinnen fast konstant um ein Viertel, die Gehälter der weiblichen Angestelten sogar beinahe um ein Drittel niedriger als die der Männer (siehe Erwerbstätigkeit der Frauen).

Auch der Kampf dagegen wird nicht konsequent geführt. In den 50ern sprach die Gewerkschaftsführung noch offen aus:

„Wir möchten sie (die Mütter) zu Hause bei ihren Kindern sehen, vor allem in den Jahren, wo Kinder die Mutter besonders nötig haben.“ [3. Bundes - Frauenkonferenz des DGB 1959, Protokoll, S. 49] Das würde heute wohl nicht mehr so gesagt werden, doch kann man sich schon fragen, warum die Frauenpolitik der Gewerkschaften von klassenkämpferischen Teilen an der Basis geführt wird und von oben wenig Unterstützung bekommt.

 

Aufschlußreich dabei ist der Umgang des DGB mit dem 8. März, dem Internationalen Frauentag. 1979 wollten gewerkschaftliche Frauengruppen die Tradition des internationalen Frauentags am 8. März wieder aufgreifen und als die IG Metall - Frauenkonferenz im Juni zur generellen Durchführung des Internationalen Frauentags aufrief, versuchte der DGB-Bundesvorstand, dies zu unterdrücken. Er wies am 28. Januar 1980 seine Kreise an, von eigenen Veranstaltungen zum 8. März abzusehen und sich auch nicht an anderen Veranstaltungen zu beteiligen. Dies rief Mißmut und Protest an der Basis auf, so dass die Gewerkschaftsführung einknicken mußte. Doch der Kompromiß war faul. Es folgte ein Beschluß des DGB-Bundesvorstands im Dezember 1980, am 8. März 1981 gewerkschaftliche Veranstaltungen durchzuführen, „...die in der Verantwortung der DGB - Kreisvorstände liegen. Dabei muß es sich um eigenständige gewerkschaftliche Veranstaltungen ohne Beteiligung anderer gesellschaftlicher Gruppen handeln. Es ist darauf zu achten, dass interessierte politische Gruppierungen die DGB - eigenen Veranstaltungen nicht mißbrauchen können.“ [Internationaler Frauentag, Schriftenreihe der IG Metall Nr. 108, FfM 1985, S. 107]

Es ging also um den Ausschluß politischer Organisationen, besonders kommunistischer und klassenkämpferischer Kräfte. Das führt natürlich zu einer Spaltung der proletarischen Frauenbewegung. Wem nützt das?

Wie die bürgerlichen Parteien propagiert auch die Gewerkschaftsführung die Spaltung von Männern und Frauen. „Im Interesse einer sozial gerechten Gesellschaft muß die Umverteilung von Arbeit zwischen Beschäftigten und Erwerbslosen, Männern und Frauen höchste Priorität haben...Der Mann darf nicht das Maß aller Dinge sein.“ [Frau geht vor, Info-Brief 5/98, Hrsg. DGB-Bundesvorstand, S. 2]

Wir fragen uns: seit wann ist denn der Mann das Maß aller Dinge? Vor allem der Mann als Geschlechtswesen, eine Klassenzugehörigkeit scheint da nebensächlich zu sein. Wir sind der Meinung, dass damit die herrschenden Verhältnisse verwischt werden, indem so getan wird, als liege die Unterdrückung der Frau daran, dass sich angeblich alles nach dem Mann richte. Das ist aber nicht der Fall. Der Widerspruch zwischen Kapitalisten- und Arbeiterklasse ist der wesentliche. In Deutschland sind die Interessen der Kapitalisten das Maß aller Dinge. Indem diese Zusammenhänge nicht genannt werden und die Gewerkschaftsführung sogar die Schuld auf die Männer schiebt, stärkt sie faktisch die Ausbeuterordnung.

 

 

Die Frau und der Sozialismus

Die Frauenfrage ist ein Teilaspekt der sozialen Frage

 

Die Frauen spielten bereits in der Pariser Kommune 1871 eine wichtige Rolle und sie sind auch heute ein wichtiger Gradmesser des Stands der Arbeiterbewegung. Durch die doppelte Ausbeutung und Unterdrückung sind wir Frauen in besonderem Maße von den gesellschaftlichen Verhältnissen im Imperialismus betroffen und haben also auch ein besonderes Interesse an der Überwindung des Imperialismus und der Klassengesellschaft im allgemeinen.

„Die wahre Befreiung der Frau, der wahre Kommunismus wird erst dort und dann beginnen, wo und wann der Massenkampf (unter Führung des am Staatsruder stehenden Proletariats) gegen diese Kleinarbeit der Hauswirtschaft oder, richtiger, ihre massenhafte Umgestaltung zur sozialistischen Großwirtschaft beginnt.“ [Lenin, Die große Initiative, Werke Bd. 29, S. 419]

Die formal-juristische Gleichberechtigung kann - wie wir gesehen haben - nur die Form unserer besonderen Unterdrückung mildern, ihre Beseitigung hängt aber unmittelbar mit der Befreiung der Arbeiterklasse zusammen.

 

Sozialisierung der Gesellschaft nach der sozialistischen Revolution

 

Der Klassenkampf im Imperialismus wird von der Arbeiterklasse mit seinen Bündnispartnern gegen die herrschende Klasse geführt. Die objektive Notwendigkeit der sozialistischen Revolution besteht schon lange. Doch gibt es keinen Automatismus zur Revolution. „Sozialismus oder Barbarei“, das ist die Entscheidung, wovor wir heute stehen.

Sollte die sozialistische Revolution siegen, werden die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend verändert.

Die gesellschaftliche Produktion ist auf die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet. Alle arbeitsfähigen Menschen nehmen gleichberechtigt an der gesellschaftlichen Produktion teil. Das führt auch zur Beseitigung der ökonomischen Abhängigkeit zwischen den Familienmitgliedern, wie sie heute besteht.

Die Auflösung der bürgerlichen Familienordnung setzt unglaubliche menschliche Kräfte frei, die zum Fortschritt der Menschheit genutzt werden.

 

n     Konkrete Maßnahme nach der sozialistischen Revolution ist die Enteignung der Enteigner, also die Expropriation der Expropriateure. Es gibt kein Privateigentum mehr. Alles Eigentum an Produktionsmitteln wird vergesellschaftet.

n     Alle Arbeitsfähigen müssen arbeiten, denn ohne Arbeit kein Genuß, aber auch keine Arbeit ohne Genuß. [vgl. Bebel, S. 471] Das führt auch zu einer drastischen Reduzierung der Arbeitszeit für alle.

n     Die anarchistische Wirtschaftsführung wird beseitigt. Durch die Planwirtschaft kann direkt nach den Wünschen der Menschen produziert werden und nicht mehr Profit ist der Maßstab aller Dinge, sondern der Mensch selbst.

n     Die Gesellschaft produziert also Lebensbedürfnisse, die auch verbraucht werden. Ansonsten haben sie im Sozialismus keinen Zweck.

n     Durch die Entwicklung der Produktivkräfte im Interesse der Menschen wird der Lebensstandard immer höher und wir müssen weniger Zeit für die gesellschaftlich notwendige Arbeit verbringen.

n     Auch die Arbeitsstätten werden auf bestimmte - von den Wohnungen getrennte - Punkte verlegt. Es wird daran gearbeitet, die gesundheitsgefährdenden und umweltbelastenden Elemente durch die Entwicklung neuer bzw. Verwendung bereits bekannter Techniken zu beseitigen. Die Produktionsstätten werden menschlich, also gemütlich und ökologisch eingerichtet, denn sie sind ja ein wichtiger Teil des menschlichen Lebens.

n     Die Trennung zwischen Hand- und Kopfarbeit wird aufgehoben, denn Hand- und Kopfarbeit gehören zusammen zur wirklichen Entfaltung des Menschen.

n     Die individuellen Bedürfnisse werden durch die Förderung der Gemeinschaft befriedigt. Sie stehen im Einklang miteinander.

n     Die gesellschaftliche Organisation führt zur Stabilität der Lebensgewohnheiten. Die Menschen werden von Streß und Nervosität befreit und Genuß ist wirklich möglich.

n     Mit der Entwicklung des Sozialismus macht sich die Kommunistische Partei, der Staat und Religionen überflüssig. Schließlich tritt der Sozialismus in seine zweite Phase, den Kommunismus über.

 

Auflösung der bürgerlichen Familienordnung

 

Die bürgerliche Familienordnung als Stütze der kapitalistischen Gesellschaft ist ihr Boden entrissen.

„Aufhebung der Familie! Selbst die Radikalsten ereifern sich über diese schändliche Absicht der Kommunisten. Worauf beruht die gegenwärtige, die bürgerliche Familie? Auf dem Kapital, auf dem Privaterwerb. Vollständig entwickelt existiert sie nur für die Bourgeoisie; aber sie findet ihre Ergänzung in der erzwungenen Familienlosigkeit der Proletarier und der öffentlichen Prostitution. Die Familie des Bourgeois fällt natürlich weg mit dem Wegfallen dieser ihrer Ergänzung, und beide verschwinden mit dem Verschwinden des Kapitals.“ [Marx/Engels, Ausgewählte Schriften, Bd. 1, S. 39]

Die Abschaffung der kapitalistischen Lohnarbeit ändert natürlich die Bedingungen des Familienlebens, denn sie ist nun kein Ordnungsfaktor der Ausbeutergesellschaft mehr.

Die Familienordnung ist im Sozialismus im Übergangsprozess. Es ist Aufgabe der Diktatur des Proletariats, die Voraussetzung für die Überwindung der Einzelfamilie als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft zu schaffen.

Die Erziehung der Kinder wird Angelegenheit der Gesellschaft. Versorgung der Kinder übernimmt die Gemeinschaft.

Die private Organisation der Hausarbeit wird abgeschafft. Kommunistische Küchen werden überall eingerichtet, wodurch die Menschen noch mehr Zeit haben werden. Es ist also eine Revolution im ganzen häuslichen Leben, wodurch die Privatküche beseitigt wird.

Durch die Überwindung der Lohnarbeit und der privaten Organisation der Hausarbeit und Erziehung der Kinder, wird der bürgerlichen Familienordnung der Todesstoß versetzt.

Wie die Menschen ihr privates Leben führen und organisieren wollen, ist von nun an keinen Zwängen mehr unterworfen, sondern beruht auf der individuellen Entscheidung jedes Menschen.

 

Die wirkliche Befreiung der Frau

 

Mit der Beseitigung der bürgerlichen Familienordnung ist die Grundlage für die wirkliche Befreiung der Frau geschaffen. Der Zwang zur Monogamie besteht nun auch für die Frau nicht mehr. Die Frau ist sozial und ökonomisch unabhängig und kann ihr Leben nach ihren Bedürfnissen gestalten.

„Aber ihr Kommunisten wollt die Weibergemeinschaft einführen, schreit uns die ganze Bourgeoisie im Chor entgegen. Der Bourgeois sieht in seiner Frau ein bloßes Produktionsinstrument. Er hört, dass die Produktionsinstrumente gemeinschaftlich ausgebeutet werden sollen, und kann sich natürlich nichts anderes denken, als dass das Los der Gemeinschaftlichkeit die Weiber gleichfalls treffen wird. Er ahnt nicht, dass es sich eben darum handelt, die Stellung der Weiber als bloßer Produktionsinstrumente aufzuheben. (...) Die Kommunisten brauchen die Weibergemeinschaft nicht einzuführen, sie hat fast immer existiert. (...) Die bürgerliche Ehe ist in Wirklichkeit die Gemeinschaft der Ehefrauen. Man könnte höchstens den Kommunisten vorwerfen, dass sie an der Stelle einer heuchlerisch versteckten eine offizielle, offenherzige Weibergemeinschaft einführen wollten. Es versteht sich übrigens von selbst, dass mit Aufhebung der jetzigen Produktionsverhältnisse auch die aus ihnen hervorgehende Weibergemeinschaft, d.h. die offizielle und nichtoffizielle Prostitution, verschwindet.“ [ebenda, S. 39f.]

Da es auch nichts mehr zu vererben gibt (mal von persönlichen Gegenständen abgesehen), ist auch der letzte Grund für die bürgerliche Ehe abgeschafft.

Die Erziehung von Frauen und Männern wird gleich sein, so dass die Frau wieder eine aktive Rolle und selbstbewußter Teil der Gesellschaft wird.

Dadurch wird die PartnerInnenwahl ungehindert und frei von Zwängen sein. Damit stellt der Sozialismus die Beziehungen zwischen Menschen eine auf einer neuen, höheren Kulturstufe das wieder her, was - ehe das Privateigentum die Gesellschaft beherrschte - allgemeine Geltung war. Die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse ist wieder persönliche Sache wie die Befriedigung aller anderen Bedürfnisse. Dadurch werden Hemmungen und Störungen beseitigt. Der Mensch steht im Einklang mit der Natur.

Die Frage der Fortpflanzung ist nicht mehr gesellschaftlichen Zwängen unterworfen, sondern freie Entscheidung der Frau. Die Angst vor Überbevölkerung existiert im Sozialismus nicht. Diese Angst ist im übrigen sehr alt und existierte bereits bei den Griechen und Römern und beim Ausgang des Mittelalters. [vgl. Bebel, S. 601] Sie tritt stets in Zeiten auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. [vgl. ebenda, S. 602] Es wird gesagt, Überbevölkerung führe zu Not und Elend der Massen. Das ist nicht wahr! Das liegt nicht an mangelnder Nahrungsmöglichkeit der Welt, sondern an den Folgen der ungleichen Verteilung, der kapitalistischen Wirtschaftsweise, die dem einen Überfluß und den anderen zum Hungern zwingt. Im Sozialismus findet die Anwendung von Wissenschaft und Arbeit keine Grenzen, die Produktivität steigt ins Unermeßliche. [vgl. Bebel, S. 613]

„Dem Sozialismus gehört die Zukunft, das heißt in erster Linie dem Arbeiter und der Frau“ [Bebel, S. 633]

 

Erste Schritte zur Befreiung der Frau in der Sowjetunion nach der Oktoberrevolution

 

In der Sowjetunion waren nach der Oktoberrevolution 1917 gleich Maßnahmen zur Befreiung der Frau eingeleitet worden.

n     Die bis dahin verpflichtende kirchliche Eheschließung wurde zur Privatsache erklärt. Von nun an war eine einfache staatliche Registrierung (gegen eine geringe Gebühr) einzige Voraussetzung der Ehe. [vgl. Dekrete der Sowjetmacht, Bd. 1, Moskau 1957, S. 237]

n     „Die Ehe wird geschieden, wenn beide Eheleute oder auch nur einer von ihnen es wünschen“ [ebenda]

n     Uneheliche wurden den ehelichen Kindern gleichgestellt. [vgl. ebenda]

n     Im Dekret über den 8-Stunden-Tag wurde für Frauen Nachtarbeit, Arbeit unter Tage und Überstundenarbeit verboten.

n     Mütter erhielten bezahlten Urlaub von je 8 Wochen vor und nach der Geburt. Stillende Mütter erhielten bis zum 9. Monat nach der Geburt zusätzliche materielle Unterstützung. Die Arbeitszeit wurde bei vollem Lohnausgleich auf 6 Stunden pro Tag begrenzt, zusätzlich konnten die Mütter alle 3 Stunden 30 Minuten frei nehmen.

n     1918 regelte das neue Familiengesetz, dass grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht haben. Die Rechte der Kinder wurden gestärkt.

n     Flächendeckend wurden Kindergärten und -krippen eingerichtet, wodurch die Kollektiverziehung der Kinder möglich wurde.

n     Großküchen wurden in den Wohnvierteln gebildet und Kantinen in den Betrieben eingerichtet, um die private Organisation der Hausarbeit abzuschaffen.

n     Wasch- und Reparaturwerkstätten vergesellschafteten weitere Teile der bislang privaten Hausarbeit.

Wenn solche Maßnahmen in Rußland 1917 möglich waren, wie gewaltig wird erst die Umwälzung der bürgerlichen Familienordnung in Deutschland nach der sozialistischen Revolution sein!

 

 

Forderungen gegen die doppelte Ausbeutung und Unterdrückung der Frau und für den Kampf zur Befreiung der Frau heute

 

n     Kampf gegen die doppelte Ausbeutung und Unterdrückung der Frau!

n     Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

n     Weg mit den „Leichtlohngruppen“!

n     Weg mit Leiharbeit und ungeschützten Arbeitsverhältnissen!

n     Schutzrechte für Arbeiterinnen! Keine Nachtarbeit für Frauen!

n     Recht auf kostenlose und qualifizierte Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippen, Kindergärten, Horts und Ganztagsschulen!

n     Kindergeld nach Bedarf!

n     6-Stunden-Tag bei einer 5-Tage-Woche und bei vollem Lohnausgleich!

n     Verbot der Flexibilisierung!

n     Recht auf bezahlbaren, ausreichenden Wohnraum!

n     Abschaffung der reaktionären Ehe- und Familiengesetze! Keine finanziellen Anreize für Menschen, die verheiratet sind!

n     Rechtliche und soziale Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften!

n     Gleiche Bildung und Erziehung von Frauen und Männern!

n     Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gleichstellung der Frauen!

n     Anerkennung geschlechtsspezifischer Asylgründe!

n     Der Nachzug von minderjährigen Kindern darf nicht an den Familienstand der Eltern geknüpft werden!

n     Sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht für nachgezogene EhepartnerInnen und keine Ausweisung nach Trennung und Scheidung!

n     Umsetzung des Verbots der Zuhälterei!

n     Umsetzung des Verbots von sexueller Ausbeutung und Gewalt!

n     Ersatzlose Streichung des § 218! Für das Selbstbestimmungsrecht der Frau!

n     Kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln und der „Pille danach“!

n     Für die Befreiung der Frau! Für den Sozialismus!